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Uber einen, im Jabre 1875 durch die Ausgabe 4'/j prozentiger
rfandbricfc entstandenen Agioverlust von 80,850 M. rUcksicbtlicb
der Tilgung desselben folgenderniassen: ^Der Bank liegt die
Verpfliebtung ob, die Mittel zur Heimzablung dieses höheren Pfand
briefbetrages auf die Zeit zu siebern, zu weleher diese Rück
zahlung zu geschehen hat. Dazu bedarf es eines Kapitals von
88,280 M. und der Zinsen daraus à 4 pCt Die Erfüllung der Ver
bindlichkeit wird aber wohl auf die 39 Jahre (der Tilgungszeit)
verhältnissmässig zu vertheilen sein, weil die zunächst dafür zu
verwendenden Zinsen-Ueberschüsse nicht unter allen Umständen
auf diese Reihe von Jahren hinaus gesichert sind. Die Mittel zur
Beschallung des nöthigen Kapitals werden darnach aus den Zinsen-
Ueberschllssen derjenigen 5 Jahre zu nehmen sein, während welcher
höhere Erträgnisse durch die, mit jenen Geldern erworbenen,
in solange seitens unserer Schuldner unkündbaren
Hypotheken garantirt sind.“ Demgemäss wurde die Bildung eines
Fonds von 35000 M. und die Zuweisung von je 7000 M. pro
1875/79, endlich die besondere Dotirung dieses Fonds mit noch
7000 M. aus den guten Erträgnissen des Jahres 1875 zur Ent
lastung des Jahres 1879 behufs Tilgung des Kursverlustes be
schlossen. — Die Rheinische Hypothekenbank endlich sagt, dass die
Tilgung der Disagios auf verschiedene Weise bewirkt werden
könne; sie habe einen Pfandbrief-Reservefond gegründet, welcher,
auf Zinseszinsen angelegt, das gesammte Disagio in der ent-
spreebenden Zeit tilge. Ausserdem würden alljährlich so beträcht
liche Abschreibungen auf Disagio-Konto vorgenommen, „dass nach
Ablauf der bestimmten Anzahl von Jahren das Disagio lediglich
durch diese Abschreibungen getilgt sein würde.“
In thatsächlicher Beziehung scheint durch den einen Modus
so gut, wie durch den anderen für eine, mit den Grundsätzen kauf
männischer Solidität übereinstimmende Tilgung und bilanzmässige
Behandlung der Disagio-Konti vorgesorgt zu werden, in formeller
Beziehung triüt jedoch, unseres Erachtens, keines dieser Verfahren
das Richtige. Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, dass die
Beleihungen selber bis zu derjenigen Grenze erfolgen, welche die
Darlehen ohne Gefahr erreichen dürfen, so findet sich innerhalb
dieser hypothekarischen Sicherung des Darlehens kein Raum mehr
für die „Vorlage“, welche die betreffenden Banken, der Ausführung
der Süddeutschen Bodenkreditbank gemäss, im Disagio ■ Konto