Full text: Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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Uber einen, im Jabre 1875 durch die Ausgabe 4'/j prozentiger 
rfandbricfc entstandenen Agioverlust von 80,850 M. rUcksicbtlicb 
der Tilgung desselben folgenderniassen: ^Der Bank liegt die 
Verpfliebtung ob, die Mittel zur Heimzablung dieses höheren Pfand 
briefbetrages auf die Zeit zu siebern, zu weleher diese Rück 
zahlung zu geschehen hat. Dazu bedarf es eines Kapitals von 
88,280 M. und der Zinsen daraus à 4 pCt Die Erfüllung der Ver 
bindlichkeit wird aber wohl auf die 39 Jahre (der Tilgungszeit) 
verhältnissmässig zu vertheilen sein, weil die zunächst dafür zu 
verwendenden Zinsen-Ueberschüsse nicht unter allen Umständen 
auf diese Reihe von Jahren hinaus gesichert sind. Die Mittel zur 
Beschallung des nöthigen Kapitals werden darnach aus den Zinsen- 
Ueberschllssen derjenigen 5 Jahre zu nehmen sein, während welcher 
höhere Erträgnisse durch die, mit jenen Geldern erworbenen, 
in solange seitens unserer Schuldner unkündbaren 
Hypotheken garantirt sind.“ Demgemäss wurde die Bildung eines 
Fonds von 35000 M. und die Zuweisung von je 7000 M. pro 
1875/79, endlich die besondere Dotirung dieses Fonds mit noch 
7000 M. aus den guten Erträgnissen des Jahres 1875 zur Ent 
lastung des Jahres 1879 behufs Tilgung des Kursverlustes be 
schlossen. — Die Rheinische Hypothekenbank endlich sagt, dass die 
Tilgung der Disagios auf verschiedene Weise bewirkt werden 
könne; sie habe einen Pfandbrief-Reservefond gegründet, welcher, 
auf Zinseszinsen angelegt, das gesammte Disagio in der ent- 
spreebenden Zeit tilge. Ausserdem würden alljährlich so beträcht 
liche Abschreibungen auf Disagio-Konto vorgenommen, „dass nach 
Ablauf der bestimmten Anzahl von Jahren das Disagio lediglich 
durch diese Abschreibungen getilgt sein würde.“ 
In thatsächlicher Beziehung scheint durch den einen Modus 
so gut, wie durch den anderen für eine, mit den Grundsätzen kauf 
männischer Solidität übereinstimmende Tilgung und bilanzmässige 
Behandlung der Disagio-Konti vorgesorgt zu werden, in formeller 
Beziehung triüt jedoch, unseres Erachtens, keines dieser Verfahren 
das Richtige. Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, dass die 
Beleihungen selber bis zu derjenigen Grenze erfolgen, welche die 
Darlehen ohne Gefahr erreichen dürfen, so findet sich innerhalb 
dieser hypothekarischen Sicherung des Darlehens kein Raum mehr 
für die „Vorlage“, welche die betreffenden Banken, der Ausführung 
der Süddeutschen Bodenkreditbank gemäss, im Disagio ■ Konto
	        
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