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Die Bilanzirung dieser, mit Prämien- oder Agiozuschlägen
heimzuzahlenden Pfandbriefe al pari oder gar zum niedrigeren Ver
kaufspreise macht den thatsächlichen Lastenstand der betreffenden
Institute in der Regel noch weniger deutlich erkennbar, als die
Verheimlichung resp. die Aufführung als Activum des Disagios
gewöhnlicher Pfandbriefe. Denn diese Zu- oder Aufschläge würden
eine bedeutende, oft der ganzen Summe des Aktien-Kapitals gleich
kommende Erhöhung der Passiven darstellen, wenn sie sämmtlich
oder in der Mehrzahl zu einem und demselben Termine fällig
würden. Letzteres geschähe gleichfalls durch eine Massenkündigung
der betreffenden Hypotheken seitens der Schuldner, ein Fall, der
zwar sehr unwahrscheinlich, aber doch nicht ganz unmöglich ist.
Da die Hypothekenbanken stets einen, der Gesammtsumme des
Pfandbrief-Umlaufs gleichkommenden Betrag von Hypotheken be
sitzen müssen, letztere aber in der Regel seitens der Darlehens
nehmer nach gewisser Zeit (etwa nach fünf Jahren) kündbar sind,
so können die Banken im Falle einer Massenkündigung in die Lage
kommen, den ausfallenden Besitz zur Bedeckung des Pfändbriefum
laufs à tout prix oder ohne Rücksicht auf die Qualität der zu er
werbenden Hypotheken ergänzen, oder die Pfandbriefe sofort mit
dem verheissenen Agio zurückzahlen zu müssen. Denkbar wäre
eine solche Möglichkeit etwa als Folge einer angestrebten gesetz
lichen Erleichterung des Hypothekenwesens, wodurch die direkte
Erwerbung von Hypotheken seitens des Publikums, das jetzt vor
den, mit solchem Erwerb verbundenen Schwerfälligkeiten vielfach
zurückschreckt, erheblich vermehrt, und die Bedingungen für die
Schuldner wesentlich erleichtert werden könnten. Letztere zahlen
gegenwärtig, abgesehen von der Abschlussprovision, selten weniger
als 5^3 pGt. Zinsen und einen Verwaltungskostcn - Beitrag von
V2 pCt. an die Hypothekenbanken. Dass den Hypothekenschuldnern
derartige Verpflichtungen häufig zu drückend sind, erhellt z. B
aus den bedeutenden freiwilligen Rückzahlungen, welche im Jahre
1876 bei den verschiedenen Instituten, darunter die Meininger und
die Preussische Hypotheken-Aktien-Bank, je im Betrage von mehreren
Millionen Mark vorkamen.
Es ist hier noch zu erwähnen, dass einige Banken entweder
ausschliesslich oder theilweise ihr Darlehen in Pfandbriefen geben,
den Verkauf der Letzteren zwar vermitteln, aber den Kurs verlast
daraus nicht selber tragen, sondern ihn den betreffenden Darlehens-