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nehmern auferlegen. Diese Praxis verfolgt z. B. durchaus die
Bayerische Hypotheken- und Wechselbank, vielfach aucli die Preus-
sische Zentral-Bodenkredit. Aktien - Gesellschaft. In diesem Falle
werden vermuthlich die Darlehensbedingungen entsprechend gUn-
stiger gestellt fllr den Darlehensnehmer, es wird aber vermieden
dass der Nominalbetrag der Verpflichtungen zu irgend einer Zeit
grösser ist, als jener der dafür erworbenen Guthaben. Verlegen
heiten durch Massen-Rückzahlungen der Hypotheken können für
die betreffenden Institute also nicht entstehen.
vuii massgeoenaster Bedeutung für die Sicherheit der den
Hypothekenbanken überantworteten Kapitalien ist natürlich die Art
und Weise ihres Geschäftsbetriebes. Letztere beruht im Wesent
lichen auf Schätzungen der zu beleihenden Objekte an der Hand
der Ertragsverhältnisse. Die Beleihungsgrenze wird durch den
halben oder den Zweidrittelwerth der Objekte gebildet; bei An
pflanzungen und ähnlichen Ländereien, wenn sie überhaupt beliehen
werden, gehen die Banken gewöhnlich nicht über ein Drittel des
Werthes hinaus. Da diese Taxationen mehr oder weniger dehnbar
sind, so legt man mit Recht grossen Nachdruck darauf, dass die
Hypothekenbanken sich nicht allzuweit von ihrem heimischen
Wirkungskreise entfernen, und sich lieber mit einem kleineren
Geschäftsbetriebe, den die Direktion persönlich zu beherrschen
vermag, begnügen, als weit ausgedehnte Beziehungen nach Gegenden
hin unterhalten, in Betrefl" welcher die Institutsleitung des eigenen
Urtheils mehr oder weniger ermangelt. Als einer krankhaften Er
scheinung ist in deutschen Blättern z B. vor Jahr und Tag der
Beleihungen gedacht worden, welche süddeutsche Hypothekenbanken
in Berlin vornehmen. Es ist in der That auch nicht wohl einzii-
sehen, wieso Letztere in der Lage sein sollen, gute Hypotheken
dort zu erwerben, wo eine scharfe Konkurrenz der einheimischen
Institute jedes irgendwie reelle Bedürfniss vermuthlich vollauf
befriedigen kann. Noch grösseres Misstrauen rufen die Beleihungen
ausserdeutscher Besitzthümer , speziell österreichisch - ungarischer,
ervor, da die Realkredit-Verhältnisse in der genannten Monarchie
durchschniUlich erheblich schlechtere sind, als hei uns in Deutsch-
am. reihch fehlt es auch dort nicht an ersten, hypothekarischen
Sicherheiten nach unseren Begriffen, allein es liegt auf der Hand,
ass I er ^rwerb solcher für ein ausländisches Institut mit grösseren
Schw.cngke.ten verknüpft sein muss, als für ein inländisches.