Full text: Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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nehmern auferlegen. Diese Praxis verfolgt z. B. durchaus die 
Bayerische Hypotheken- und Wechselbank, vielfach aucli die Preus- 
sische Zentral-Bodenkredit. Aktien - Gesellschaft. In diesem Falle 
werden vermuthlich die Darlehensbedingungen entsprechend gUn- 
stiger gestellt fllr den Darlehensnehmer, es wird aber vermieden 
dass der Nominalbetrag der Verpflichtungen zu irgend einer Zeit 
grösser ist, als jener der dafür erworbenen Guthaben. Verlegen 
heiten durch Massen-Rückzahlungen der Hypotheken können für 
die betreffenden Institute also nicht entstehen. 
vuii massgeoenaster Bedeutung für die Sicherheit der den 
Hypothekenbanken überantworteten Kapitalien ist natürlich die Art 
und Weise ihres Geschäftsbetriebes. Letztere beruht im Wesent 
lichen auf Schätzungen der zu beleihenden Objekte an der Hand 
der Ertragsverhältnisse. Die Beleihungsgrenze wird durch den 
halben oder den Zweidrittelwerth der Objekte gebildet; bei An 
pflanzungen und ähnlichen Ländereien, wenn sie überhaupt beliehen 
werden, gehen die Banken gewöhnlich nicht über ein Drittel des 
Werthes hinaus. Da diese Taxationen mehr oder weniger dehnbar 
sind, so legt man mit Recht grossen Nachdruck darauf, dass die 
Hypothekenbanken sich nicht allzuweit von ihrem heimischen 
Wirkungskreise entfernen, und sich lieber mit einem kleineren 
Geschäftsbetriebe, den die Direktion persönlich zu beherrschen 
vermag, begnügen, als weit ausgedehnte Beziehungen nach Gegenden 
hin unterhalten, in Betrefl" welcher die Institutsleitung des eigenen 
Urtheils mehr oder weniger ermangelt. Als einer krankhaften Er 
scheinung ist in deutschen Blättern z B. vor Jahr und Tag der 
Beleihungen gedacht worden, welche süddeutsche Hypothekenbanken 
in Berlin vornehmen. Es ist in der That auch nicht wohl einzii- 
sehen, wieso Letztere in der Lage sein sollen, gute Hypotheken 
dort zu erwerben, wo eine scharfe Konkurrenz der einheimischen 
Institute jedes irgendwie reelle Bedürfniss vermuthlich vollauf 
befriedigen kann. Noch grösseres Misstrauen rufen die Beleihungen 
ausserdeutscher Besitzthümer , speziell österreichisch - ungarischer, 
ervor, da die Realkredit-Verhältnisse in der genannten Monarchie 
durchschniUlich erheblich schlechtere sind, als hei uns in Deutsch- 
am. reihch fehlt es auch dort nicht an ersten, hypothekarischen 
Sicherheiten nach unseren Begriffen, allein es liegt auf der Hand, 
ass I er ^rwerb solcher für ein ausländisches Institut mit grösseren 
Schw.cngke.ten verknüpft sein muss, als für ein inländisches.
	        
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