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Ausserdem bietet sich dem Kapital, das in Oesterreich-Ungarn
indirekte, hypothekarische Anlage sucht, Gelegenheit genug durch
die hier eingeführten Pfandbriefe der Allgemeinen Oesterreicbischen
Bodenkredit-Anstalt und des Ungarischen Bodenkredit-Instituts, die
denn doch eine, den grundläglichen Verhältnissen mehr entsprechende
Rente geben, als die der betreffenden deutschen Realkredit-Institute.
Die den Letzteren seitens der verschiedenen Landesregierungen
gewährten Begünstigungen sollen nicht sowohl zur Hebung des
ausländischen, als vielmehr des inländisshen Realkredits dienen.
Man kann es daher keineswegs inkorrekt nennen, wenn in vielen
Gesellschaftsstatuten die Beschränkung des Geschäftsbetriebes auf
deutsche Länder ausdrücklich vorgeschriehen ist.
Angesichts der Unmöglichkeit, dass der einzelne Pfandbrief-
iuhaber — zumal er sich mit derjenigen Kenntniss vom Geschäfts
betriebe der schuldnerischeii Bank begnügen muss, die er aus dem
Geschäftsberichte etwa gewinnen kann — wie auch der einzelne
Aktionär, den Manipulationen der betreffenden Anstalt selber folge,
hat man eine genaue Detailirung der Beleihungen in den Berichten
nach Bezirk und Ort und nach der Kategorie der beliehenen
Objekte schon mehrfach gefordert, jedoch nur in seltenen Fällen
hei den Gesellschafts-Vorständen Entgegenkommen gefunden. Wir
möchten diesfalls der Meinung Ausdruck gehen, dass das Gesetz
eingreifen, und den Bankleitungen eine nähere Kennzeichnung
ihres Hypotheken-Bestandes, sei es in den Geschäftsberichten allein,
oder auch in weiteren, regelmässigen Ausweisen, zur Pflicht machen
sollte, ähnlich der Verpflichtung, welche die Notenbanken haben
übernehmen müssen. Inzwischen bieten die Mittheilungnn Uber die
Zwangsverkäufe, welche im Laufe des Jahres bei den verschiedenen
Gesellschaften vorzukommen pflegen, einige Gelegenheit zur Prüfung
der Geschäftsführung auf ihre Solidität. Vervollständigt wird dieses
Material durch die Aufführung der freiwilligen Verkäufe zusammt
den betreffenden Verkaufsresultaten und der Beleihungssummen.
Aus der Kenntniss dieser Umstände lässt sich mit einiger Sicherheit
auf die Geschäftsgrundsätze der Darlehengeber schliessen, gewisser-
massen eine Durchschnittsformel für den effektiven Werth dei
beliehenen Objekte konstruiren. Freilich kann das Alles nur für
normale Verhältnisse gelten. Treten Ausnahmezustände ein, welche
zwar auf diesem Gebiet ziemlich unwahrscheinlich sind, aber von
mancher Seite doch in sichere Aussicht gestellt werden, so können