310
Selbstverständlich kann aneli ein unverkäuflicher
Rest r keinesfalls mit dem vollen, auf denselben ent
fallenden, erst künftig' realisirharen Betrage
sondern nur in einem reduzirten Ausmasse iu der
\'ermögensinventur erscheinen, weil der Zinsenverlust
und das Risiko der Aufbewahrung sieh auch hier
ganz so, wie früher (00), geltend machen. Ferner
kommt auch hei einem unverkäuflichen Rest das
Risiko, dass der wirkliche, künftige Marktpreis von
A hinter dem erwarteten tgt zurückhleihe, dadurch
iu Betracht, dass dann- der Miuderaufwand oder der
Mehrerlös, den sich das Individuum für das nächste
Jahr von der Aufbewahrung des Konsumtions- oder
Rroduktionsrestes verspricht, geringer ausfallen würde.
Zu alledem kommt aber, wenn es sich um einen
Konsumtionsrest handelt, noch das weitere Risiko
hinzu, dass durch Rreisermässigungen der koukurri-
reuden oder durch Rreiserhöhungeu der kompletireuden
Artikel oder dui;ch veränderte Neigungen oder durch
verschleehtertc Yermögensverhältuisse des Individuums
die Nützlichkeit, die dasselbe dem Artikel A künftig
beilegen wird, kleiner werden oder ganz versehwiuden
könnte, von der ^Möglichkeit ganz abgesehen, dass
dasselbe — wenn der Konsum des Restes voraus
sichtlich eine längere Zeit erfordern sollte — das
Ende dieser Konsnmirungs])eriode etwa gar nicht er
lebe. Ebenso kommt bei einem Produktionsreste das
Risiko einer künftigen Vertbeiierung der 1 lilfsstotfe
oder Verwolfeilung der Neben])rodukte, sowie auch
wieder möglicher Aenderungen der Individualität in