Ehre teilhaftig werden, Mitglieder des ehrenhaften
Handelsstandes zu werden. Oder haben sie nicht den
Mut, die damit verbundenen Verpflichtungen zu über—
nehmen?“ Das, was Staub übersah, wenn er diese
Worte an die Land- und Forstwirte richtete, kann ich
am besten mit der unübertrefflichen Sprache Max Webers
zum Ausdruck bringen:!
„Jede ständische Gesellschaft ist konventional durch
Regeln der Lebensführung geordnet, schafft daher
skonomisch irrationale Ronsumbedingungen ... durch
Ausschaltung der freien Verfügung über die eigene
Erwerbsfahigkeit . . .“ und? „im Gegensatz zur rein
okonomisch bestimmten Rlassenlage wollen wir als
„ständische Lage“ bezeichnen jede tupische Komponente
des Lebensschicksals von Menschen, welche durch eine
spezifische positive oder negative soziale Einschatzung
der Ehre bedingt ist.“
Der 83 ist nichts, als eine Reverenz des Gesetze
gebers vor einer bestehenden Standesideologie.
Diese Ideologie trägt das handelsfeindliche Element
in sich, auf das es hier ankommt. Die Lande und Forst-⸗
wirte wollen keine hHändler sein.
Wenn wir uns die innere Kraft dieser Ideologie
bergegenwärtigen wollen, so müssen wir uns nur klar
machen, daß unser ganzes Recht auf ihr Porhandensein
zugeschnitten ist. So wundern wir uns darüber, daß
in gewissen Staaten Amerikas dem Landwirt bis
ins AÄleinste Vorschriften gemacht sind, die eine nach—
haltige Bewirtschaftung des Grund und Bodens ge⸗
wãhrleisten sollen, und man hat gesagt, daß der Satz,
daß der Grund und Boden im Privateigentum stande,
dort praktisch langst nicht mehr wahr sei. Eine —B
liche gesetzliche Umhegung des Triebs zur Nachhaltigkeit
des Laudbaus scheint sich auch bei uns anzubahnen
M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft 3 a. O. S. 180
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