Full text : Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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Angesichts  des  komplizirten  Charakters  der  Bank  bedarf  es
einer  genauen  Auseinanderhaltung  der  veischiedeiien  Geschäftszweige ­
  ^  uni  eine  klare  Rechnung  und  einen  sichern  Ueberhlick
liber  die  Lage  der  Dinge  der  Zentralleitung  bezw.  den  Aktionären
zu  ermöglichen  Die  Organisation  der  Anstalt  ist  nun  eine  so
vollendete,  dass  dieser  Zweck  vollkommen  erreicht  wird.  Von  der
besonderen  gesetzlich  vorgeschriebenen  Ueberwachung  des  Unternehmens ­
  seitens  Staatsbeamten  abgesehen,  sorgen  die  sehr  eingehend ­
  gehaltenen  Statuten  für  eine  rationelle  Leitung  der  verschiedenen ­
  Geschäftsabtheilungen,  welch’  letztere  dadurch,  sowie
durch  die  Bildung  besonderer  Reserven,  mehr  oder  weniger  als
selbstständige,  und  nur  in  eine  und  dieselbe  Hauptkasse  abliefernde
Institute  erscheinen.  Als  besondere  Vorzüge  der  Bayerischen  Hypotheken- ­
  und  Wechselbank,  zugleich  als  Beweis  für  die  prompte
Funktionirung  ihres  Verwaltungsapparats  und  das  Abhandensein
jeglichen  persönlichen  Zweckes  in  der  Verwaltung  sind  zu  nennen
die  halbjährlichen  Abschlüsse  und  Dividenden-Vertheilungen,  welche
je  mit  dem  Schluss  des  Halbjahres  erfolgen,  sowie  die  Tantiemenlosigkeit
  der  Verwaltung,  da  die  Aufsichtsräthe  ihre  Aufgabe  als
ein  unentgeltlich  zu  verwaltendes  Ehrenamt  betrachten.
Die  Hypotheken  -  Abtheilung  nimmt  im  Geschäftsverkehr  der
Bayerischen  Hypotheken-  und  Wechselbank  die  erste  Stelle  ein.
Sie  machte  Ende  v.  J.  einen  Hypothekenbesitz  von  251,271,004  M.
und  einen  Bfandbriefumlauf  von  220,094,072  M.  ersichtlich.  Für
die  Beleihung,  welche  sich  nur  auf  bayerische  Liegenschaften  etc.
erstrecken  darf,  ist  Vorschrift,  dass  Hypotheken  in  der  Regel
nur  auf  erste  Stelle  gegeben  werden  und  den  halben  Werth  des
Objektes  nicht  übersteigen  sollen.  Als  Valuta  können  die  Pfandbriefe ­
  dienen,  die  dann  jedoch  auch  wieder  in  Zahlung  genommen
werden  müssen  bei  der  Tilgung.  Die  Anstalt  vermeidet  also  auf
diese  Weise  eigenen  Agioverlust,  der,  trotz  des  hohen  Standes
ihrer  4  pCt.  Pfandbriefe  (andere  existiren  nicht)  von  ca.  94  pCt,
bei  (1er  grossen  Umlaufssumme  ein  sehr  bedeutender  sein  müsste.
Den  Pfandbriefen  haften  bekanntlich  die  erworbenen  Hyj)otheken
als  Spezialpfand,  wie  dies  durch  die  betreffende,  von  den  gesetzgebenden ­
  Faktoren  bestätigte  Statutbestimmung  (§  01al.  16)
testgestellt  worden  ist.  Ausserdem  besteht  für  die  Jffandbriefe  ein
besonderer  Reservefond,  welcher  nicht  früher  geschlossen  werden
dart,  als  bis  er  die  Höhe  von  5  pCt.  der  umlaufenden  Pfandbriefe
            
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