fullscreen : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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Das  Innere  der  Opiumfabrik  des  Monopolamts

lassen  werden,  es  sei  denn,  daß  ein  gewohnheitsmäßiger  Opiumraucher ­
  seinerzeit  aus  irgend  welchen  Gründen  nicht  in  die  Liste  aufgenommen ­
  worden  war.  Auf  diese  Weise,  hoffte  man,  werde  sich  das
Opiumrauchen  nicht  über  die  bisherigen  Raucher  hinaus  verbreiten.
Gänzlich  freilich  konnte  man  dies  infolge  der  oben  angedeuteten
Sitten  und  Gewohnheiten  nicht  verhindern.  Da  es  sich  herausstellte,
daß  im  Laufe  der  Zeit  unvermerkt  ziemlich  viele  Individuen  von
jenem  Laster  angesteckt  worden  waren,  so  wurden  zweimal,  in  den
Jahren  1904  und  1908,  außerordentliche  Verfügungen  erlassen  und
den  inzwischen  neu  festgestellten  Opiumrauchern  die  Raucherlaubnis
erteilt.  Zu  gleicher  Zeit  wurden  die  Ausführungsbestimmungen  zum
Opiumgesetz  mit  Rücksicht  auf  die  seither  zutage  getretenen
Mängel  einer  Revision  unterworfen:  es  sollte  für  einen  jeden  Raucher
die  täglich  zulässige  Dosis  festgesetzt,  Einkauf  und  Besitz  von  Dosen
für  mehr  als  zwei  Tage  verboten  und  den  Kleinhändlern  vorgeschrieben ­
  werden,  das  jemals  gekaufte  Quantum  sowie  das  Datum
des  Einkaufs  in  ein  dem  Konsumenten  abzuverlangendes,  behördlich
gestempeltes  Buch  einzutragen.
            
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