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I. Buch. Production und Konsumtion.
sehen muß. Ja auch sehr kostspielige Güter können je nach Lage der Dinge
zur Verwendung kommen, ohne daß ein berechtigter Tadel erhoben werden
dürste. Besonders aber in den Fällen, wo das Überflüssige von vielen
genossen wird und vielen zur Freude gereicht, wie bei großen Kirchenfesten
und sonstigen öffentlichen Festen, erscheint die Entfaltung eines gemessenen
Luxus ganz gerechtfertigt. Dagegen sind der Luxus und Ueberfluß in
den folgenden Fällen durchaus tadelnswerth: a) wenn sie in übermäßigem
Konsum von Speisen, Getränken, Tabak u. dgl. bestehen; b) wenn ein
Mißverhältniß zwischen den darauf verwendeten Summen und dem Ein
kommen der betreffenden Personen besteht. Es kann vorkommen, das; ein und
derselbe Genuß für ben einen ein unerlaubter Luxus, für einen andern hin
gegen etwas durchaus Standesgemäßes ist. Auch darf nicht übersehen werden,
daß der Begriff des Erlaubten und des Unerlaubten in dieser Hinsicht dem
Wechsel unterliegt und sich nach den Zeiten und nach den verschiedenen Ländern
ändert. Wenn es vor wenig mehr als einem halben Jahrhundert in deutschen
Landen noch etwas Unerhörtes war, daß weibliche Dienstboten einen Hut
trugen, so wird das heutzutage in den Städten keiner Magd mehr verargt
werden, und so beklagenswerth es auch ist, daß die bäuerliche Bevölkerung
unserer Alpenländer sich immer weniger mit selbstgefertigten Stoffen kleidet,
und daß diese Stoffe mehr und mehr hinter weniger dauerhaften, aber
nach der Mode wechselnden Fabrikwaren zurücktreten, so wird doch niemand
einem ländlichen Dienstboten unserer Tage einen Vorwurf daraus machen,
wenn er sich halb städtisch geschnittene Kleidungsstücke aus Tuch von Fabriken
anfertigen läßt. Mit dem Steigen der Löhne, dem Wandel der Sitten und
der staatlichen Zustände, infolge deren fast die gesamte männliche Jugend
zum Militärdienst herangezogen und so in die Städte geführt wird, ist eben
die Tracht eine andere geworden und sind die Ansprüche des Einzelnen an
den Lebensgenuß gestiegen. Wer Hütte noch vor hundert Jahren daran gedacht,
daß den Töchtern des kleinern Bürger- und Beamtenstandes Klavierunterricht
ertheilt werden könnte! Heutzutage geschieht dies so häufig, daß man es ganz
natürlich findet. Ferner ist der Luxus ein tadelnswerther, c) wenn ein Miß
verhältniß zwischen dem dafür aufgewendeten Gelde und dem erzielten Genuß
besteht. Das war z. B. der Fall, wenn die Römer Wein tranken, in welchem
kostbare Perlen aufgelöst waren. Ebenso sind eitle Prunksucht und lächerliche
Uebertreibungen der Mode unter allen Umständen tadelnswerth. Ein charakte
ristisches Beispiel letzterer Art lieferten die von den eleganten Männern des
16. Jahrhunderts getragenen Pluderhosen, zu deren Anfertigung eine un
glaubliche Menge von Stoff verbraucht wurde, ohne daß diese Tuch- oder
Seidenmassen zum größten Theile dem Auge sichtbar gewesen wären. Endlich
d) muß es als etwas durchaus Verwerfliches bezeichnet werden, daß gewisse