208 Zwölftes Buch. Erstes LKapitel.
noch im 14. Jahrhundert vielfach bestehen blieb und die Elbe
auf den nächsten 12 bis 15 Meilen oberhalb Hamburgs immer
noch neun Zollstätten aufwies!. Vor allem wurde es möglich,
teilweis im Zusammenhang mit den königlichen Landfriedens—
bestrebungen, die Freiheit des Geleites immer mehr zu sichern
und in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts große Gebiete
besserer und ziemlich solider Währung zu begründen, darunter
im Jahre 1386 den Münzverein der vier rheinischen Kurfürsten
mit dem rheinischen Gulden als erster weithin gangbarer Gold⸗
münze. Gegen Schluß des 14. Jahrhunderts und später haben
dann Münz⸗ und Geleitsvereine ganz allgemein der Versöhnung
städtischer und territorialer Interessen in ähnlicher Weise etwa
gedient, wie die Zollvereinigungen des 19. Jahrhunderts der
politischen Zusammenfassung der Einzelstaaten unter preußischer
Führung.
Das alles war um so wichtiger, als um diese Zeit die
lokale Territorialpolitik hinwegzufallen begann, die von den
Großstädten des 14. Jahrhunderts zum Teil weit hinein in
ihre ländlichen Umgebungen betrieben worden war.
Von vornherein mußte ja der ursprünglich personale,
genossenschaftliche Charakter des Stadtkörpers, der grundsätzlich
kein räumlich geschlossenes Gebiet kannte, fortwährend intime
Beziehungen über das Weichbild der Stadt hinaus veranlassen.
Diese Beziehungen wurden am frühesten mit getragen durch die
sogenannten Ausbürger, Bürger, welche, obwohl voll in der
Stadtgemeinde berechtigt und in ihr zunächst heimisch, doch
längere Zeit außerhalb der Mauern zubrachten. Zu ihnen ge⸗
hörten im 13. Jahrhundert viele Mitglieder der Geschlechter,
denen das Ausbürgertum gestattete, außerhalb der Stadt Land—
güter zu kaufen und zu bewirtschaften, und die dabei oft dem
ländlichen Adel verwandtschaftlich nahe traten und dessen In—
teressen dem Landesherrn ab und der Heimatsstadt zuwandten.
Im Gegensatz zu diesen Ausbürgern besaß wiederum ein
großer Prozentsatz des ländlichen Adels, Fürsten und Abte wie
1 Schäfer, Die Hansestädte und König Waldemar (1879), S. 202