Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Kap.

2X1

Das  Geld.
^ Q »l'ei6e  infolge  der  günstigen  Finanzlage  des  Staates  allgemein  angenommen
>vlrd  oder,  weil  es  mit  Zwangscurs  ausgestattet  ist,  angenommen  werden
^ß,  so  wird  sich  die  Erscheinung  Herausstellen,  daß  diese  Münzzeichen  den
vorhandenen  Vorrath  an  Goldmünzen  in  der  folgenden  Weise  außer  Gebrauch
'ktzen.  Dieser  Vorrath  war  zuvor  für  alle  Zahlungen  und  zur  Aufspeicherung
^r  erforderlichen  Zahlungsmittelvorräthe  hinreichend.  Ta  nun  aber  zu  den
vorhandenen  metallenen  Tauschmitteln  noch  die  ausgegebenen  Werthzeichen  hinzukommen, ­
  so  sind  zu  viele  Tauschmittel  vorhanden  und  tritt  infolgedessen
Şîu  Sinken  des  Tauschwerthes  beider,  der  Münzen  sowohl  als  der  Münz-^îchen,
  d.  h.  ein  allgemeines  Steigen  der  Preise  ein,  welches,  wenn  nicht  ge-Umstände
  hindernd  dazwischentreten  würden,  an  und  für  sich  nicht  eher
ļ! n  ^ude  fände,  als  bis  für  die  Münzen  und  die  Münzzeichen  zusammen  schließuh
  nicht  mehr  eingetauscht  werden  könnte  wie  früher  für  die  Münzen  allein.
e  facto  nimmt  indessen  dieser  Vorgang  nur  seinen  Anfang,  die  Preise  be-Mnen
  sich  ¡ni  allgemeinen  zu  heben;  das  dauert  aber  nicht  lange,  da  es
^ôbald  Vortheilhaft  wird,  das  Gold  außer  Landes  gehen  zu  lassen;  denn  im
"-land  gilt  es  so  viel  als  zuvor,  während  es  daheim  täglich  mehr  an  Werth
.  "t.  So  geschieht  es  denn,  daß  eine  dem  Nominalwerthe  der  in  Umlauf
^setzten  Werthzeichen  gleichkommende  Menge  von  Gold  aus  dem  inländischen
"kehre  gezogen  wird,  und  daß,  falls  die  Regierung  mit  der  Ausgabe  solcher
"thzeichen  fortfährt,  ein  Goldstück  im  Inlande  zuletzt  eine  Seltenheit  wird.
Ş  "  die  Folgen  einer  auch  dann  noch  fortgesetzten  Papiergeld-Emission  wird
""  anderer  Stelle,  in  dem  Abschnitte  über  die  vom  Gelde  verschiedenen  Um-"Ufsmittel,
  zu  sprechen  sein.  Der  Fall,  mit  dem  wir  uns  soeben  beschäftigt
^uben,  ist  ein  Beispiel  für  die  Wirksamkeit  eines  Gesetzes,  welches  sich  folgen-^"umßen
  formuliren  läßt:  Wenn  zwei  Arten  mit  gleicher  Zahlungskraft
k  ^statteter  Tauschmittel  gleichzeitig  in  Umlauf  sind  und  einem  von  diesen
and^  ģ^ļiche  Verfügung  oder  durch  die  Praxis  ein  im  Verhältniß  zum
^  ern  zu  hoher  Werth  beigelegt  worden  ist,  so  treibt  das  zu  hoch  beb."U)ete
  Tauschmittel  das  andere  in  das  Ausland  *.  Dieses  Gesetz  wird  nach
^ ein  Schriftsteller  des  16.  Jahrhunderts  das  Greshamische  Gesetz  genannt.
bestehen  desselben  ist  aber  schon  zwei  Jahrhunderte  zuvor  erkannt  worden.
Ģ  übrigens  können  sich  Verwicklungen  ergeben,  welche  die  Wirkungen  des
Islamischen  Gesetzes  bis  zu  einem  gewissen  Grade  vereiteln  oder  aufhalten,
ìst  z.  B.  der  Fall,  wenn  in  benachbarten  Gebieten  und  überhaupt  in
land  '  ^"in,  daß  dem  Papiergeld  im  Inland  ohne  Rücksicht  darauf,  daß  es  im  Bug,
gel  °  "'Ģ  denselben  Werth  besitzt  wie  das  Metallgeld,  dennoch  derselbe  Werth  bei-3
 m <L  >mrb  wie  dem  lehtern,  liegt  eine  Ueberschätzung  desselben,  obgleich  es  für  den
Verkehr  denselben  Werth  wie  das  Bargeld  hat.
            
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