Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II. Buch. Der Güteraustausch. 
sprechenden Benennung bemessen, weil sie laut gesetzlicher Bestimmung zu dem 
durch die Prägung auf ihnen ausgedrückten Werthe angenommen werden 
muffen. So enthalten die silbernen Markstücke und die österreichischen silbernen 
Kronenstücke in Wirklichkeit nicht soviel Silber, daß deffen Werth einem 
Zwanzigstel des Goldwerthes eines Zwanzigmark- oder -kronenstücks gleichkäme, 
lind dennoch gelten sie im Verkehre geradesoviel, als wenn sie wirklich eine 
solche Menge Silber enthielten. 
Ja die Mark- und die Kronenstücke würden dieselbe Kaufkraft, welche !" 
in der That besitzen, auch dann haben, wenn sie noch weniger Silber enthielten, 
ja sogar, wenn sie aus Papier verfertigt wären. Ihr Werth hängt eben nicht von 
ihrem Metallgehalt, sondern von dem Umstande ab, daß sie Werthzeichen ft" 
und jeden Augenblick gegen vollwerthiges Geld eingewechselt werden können- 
Was von den Silbermünzen gilt, das gilt in noch höherem Grade von den 
jenigen aus Bronze, Nickel u. s. w. Der wirkliche Werth der letzter» entspricht 
noch weniger dem ihnen beigelegten Tauschwerth als derjenige der erster». 
Man mußte zur Prägung von Scheidemünzen schreiten, um auch ga"^ 
geringfügige Zahlungen zu ermöglichen. Eine aus Gold verfertigte Mar 
wäre für den Gebrauch viel zu klein, ja sogar allzu kleine Silbermünze"' 
wie die frühern bayrischen Dreikreuzerstücke und die deutschen Zwanzigpfennig' 
stücke, waren dein praktischen Bedürfniß nicht entsprechend. Würde hinget 
Kupfer auch zur Prägung vollwichtiger Münzen von größerem Betrage ver 
wendet und irgendwo eine Kupferwährung eingeführt werden, so müßte ma" 
sich zur Leistung größerer Zahlungen eines Fuhrwerks bedienen, oder m^ 
würde gewiß zu einem andern stellvertretenden Umlaufsmittel greifen 
seine Zuflucht zu papiernen Münzzeichen oder zu einer für diesen Zweck 
eigneten Art von Gütern, z. B. Silber, nehmen, wobei sich dann die vo 
diesen Gütern zu zahlenden Betrage nach dem für diese Gegenstände M' ^ 
treffenden Zeit geltenden Marktpreise richten müßten. Das alles war ^ 
vor kurzer» in China der Fall, wo nur Kupfer- und Zinkmünzen gepr"^ 
wurden. Dort bediente man sich und bedient man sich auch jetzt noch, nach*" 
der vor kurzem vom Bicekönig von Kailton unternommene Versuch, die Silb^ 
Prägung in seiner Provinz einzuführen, fehlgeschlagen ist, zum Behufe großes 
Zahlungen entweder der Banknoten oder der Silberbarren, welche von priva 
Bankunternehmungen emittirt nnd mit einer entsprechenden Werthbezeichnung l * 
sehen werden. Das wechselseitige Werthverhältniß zwischen diesen Silberbarren " 
der Scheidemünze wird in jeder Provinz von den Mandarinen festgesetzt. * 
großen Geschäfte werden mittelst eines hoch entwickelten Banksystems erledig 
' CI. Jannet 1. c. 593, wo sich noch weitere interessante Angaben über die ch'" 
fischen Geldverhältnisse finden.
	        
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