Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

sprechenden  Benennung  bemessen,  weil  sie  laut  gesetzlicher  Bestimmung  zu  dem
durch  die  Prägung  auf  ihnen  ausgedrückten  Werthe  angenommen  werden
muffen.  So  enthalten  die  silbernen  Markstücke  und  die  österreichischen  silbernen
Kronenstücke  in  Wirklichkeit  nicht  soviel  Silber,  daß  deffen  Werth  einem
Zwanzigstel  des  Goldwerthes  eines  Zwanzigmark-  oder  -kronenstücks  gleichkäme,
lind  dennoch  gelten  sie  im  Verkehre  geradesoviel,  als  wenn  sie  wirklich  eine
solche  Menge  Silber  enthielten.
Ja  die  Mark-  und  die  Kronenstücke  würden  dieselbe  Kaufkraft,  welche  !"
in  der  That  besitzen,  auch  dann  haben,  wenn  sie  noch  weniger  Silber  enthielten,
ja  sogar,  wenn  sie  aus  Papier  verfertigt  wären.  Ihr  Werth  hängt  eben  nicht  von
ihrem  Metallgehalt,  sondern  von  dem  Umstande  ab,  daß  sie  Werthzeichen  ft"
und  jeden  Augenblick  gegen  vollwerthiges  Geld  eingewechselt  werden  können-Was
  von  den  Silbermünzen  gilt,  das  gilt  in  noch  höherem  Grade  von  denjenigen ­
  aus  Bronze,  Nickel  u.  s.  w.  Der  wirkliche  Werth  der  letzter»  entspricht
noch  weniger  dem  ihnen  beigelegten  Tauschwerth  als  derjenige  der  erster».
Man  mußte  zur  Prägung  von  Scheidemünzen  schreiten,  um  auch  ga"^
geringfügige  Zahlungen  zu  ermöglichen.  Eine  aus  Gold  verfertigte  Mar
wäre  für  den  Gebrauch  viel  zu  klein,  ja  sogar  allzu  kleine  Silbermünze"'
wie  die  frühern  bayrischen  Dreikreuzerstücke  und  die  deutschen  Zwanzigpfennig'
stücke,  waren  dein  praktischen  Bedürfniß  nicht  entsprechend.  Würde  hinget
Kupfer  auch  zur  Prägung  vollwichtiger  Münzen  von  größerem  Betrage  verwendet ­
  und  irgendwo  eine  Kupferwährung  eingeführt  werden,  so  müßte  ma"
sich  zur  Leistung  größerer  Zahlungen  eines  Fuhrwerks  bedienen,  oder  m^
würde  gewiß  zu  einem  andern  stellvertretenden  Umlaufsmittel  greifen
seine  Zuflucht  zu  papiernen  Münzzeichen  oder  zu  einer  für  diesen  Zweck
eigneten  Art  von  Gütern,  z.  B.  Silber,  nehmen,  wobei  sich  dann  die  vo
diesen  Gütern  zu  zahlenden  Betrage  nach  dem  für  diese  Gegenstände  M'  ^
treffenden  Zeit  geltenden  Marktpreise  richten  müßten.  Das  alles  war  ^
vor  kurzer»  in  China  der  Fall,  wo  nur  Kupfer-  und  Zinkmünzen  gepr"^
wurden.  Dort  bediente  man  sich  und  bedient  man  sich  auch  jetzt  noch,  nach*"
der  vor  kurzem  vom  Bicekönig  von  Kailton  unternommene  Versuch,  die  Silb^
Prägung  in  seiner  Provinz  einzuführen,  fehlgeschlagen  ist,  zum  Behufe  großes
Zahlungen  entweder  der  Banknoten  oder  der  Silberbarren,  welche  von  priva
Bankunternehmungen  emittirt  nnd  mit  einer  entsprechenden  Werthbezeichnung l *
sehen  werden.  Das  wechselseitige  Werthverhältniß  zwischen  diesen  Silberbarren  "
der  Scheidemünze  wird  in  jeder  Provinz  von  den  Mandarinen  festgesetzt.  *
großen  Geschäfte  werden  mittelst  eines  hoch  entwickelten  Banksystems  erledig

'  CI.  Jannet  1.  c.  593,  wo  sich  noch  weitere  interessante  Angaben  über  die  ch'"
fischen  Geldverhältnisse  finden.
            
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