Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

242 II. Buch. Der Güteraustausch. 
Leider ist aber dies erfreuliche Bild nicht frei von Schatten. Zunächst 
muß man im Auge behalten, daß die Regierung, wenn das bare Covran 
Oclb aus bem 3%# ber#munben iß, baS#e ni# no* einmal burü 
gäbe von Staatsnoten ersetzen kann. Sie muß es sich vielmehr, wenn 1 
in einer augenblicklichen Nothlage ein solches Verschwinden durch ihre PnPieş 
emission herbeigeführt hat, angelegen sein laßen, von neuem zur Prägn 9 
bon Gourantgelb gu freiten, bamit im %aüc ;ufünf%r Störungen e 
Vorrath davon vorhanden sei. Ja die Regierung darf es überhaupt g 
nicht so weit kommen lassen, daß ein solcher nicht mehr im Lande vorhanv 
ist. Selbst wenn sie eine im ganzen vertrauenswürdige finanzielle Po» 
verfolgt und somit die Besorgniß vor einer immerfort zunehmenden uve * 
mäßigen Ausgabe von Papiergeld in die Ferne gerückt erscheint, so nur 
doch 'stets Personen geben, die auf Barzahlung einen besondern Werth leg 
müssen. Es wird für die Geschäfte mit dem Auslande und für Reisen do^ 
hin stets ein mehr oder minder bedeutender Betrag von Courantgeld v ' 
nöthigt, und zudem gibt es überall eine Anzahl besonders vorsichtiger #' 
fönen, die im Hinblick auf die Möglichkeit einer maßlosen Papiergeldvermehru'll, 
und deren gleich zu besprechender Folgen wenigstens einen Theil ihrer U j 
nahmen in Courantgeld, und zwar heutzutage meistens in Gold, zu beziei 
suchen. So bietet denn ein im Verkehr sich fühlbar machendes Seltenwer 
des Courantgeldes sofort Anlaß zur Entwicklung eines Agios. Es war v 
z. B. vor einigen Jahren in Italien zu einer Zeit der Fall, in welcher 
finanziellen Verhältnisse dieses Landes die etwa im Jahre 1893 emQctr 
Wendung zum Schlimmen noch nicht genommen hatten. Das Verschwm 
des Goldes aus dem Verkehr hatte daselbst ein etwa zweiprozentiges - 
desselben zur Folge, obgleich man sich noch immer Gold verschaffen koi" ' 
indem man italienische Staatspapiere oder nur fällige Coupons.solcher 
und die Coupons im Auslande einlöste, wo dazumal der Umtausch # 
Gold noch anstandslos erfolgte. Die Verordnungen, welche die Auszah 
der Zinsen der Staatsschuld in Gold nur zu Gunsten der Ausländer ^ 
lasse« und diesbezügliche Formalitäten einführten, waren damals noch 
erlassen und auch nicht einmal in Aussicht genommen. . 
Wenn sich daher die Regierungen nicht zur Anwendung des Mi ^ 
welches sich gegen eine übertriebene Papiergeldvermehrung und für die şşS ^ 
des Vertrauens am wirksamsten erweist, entschließen, d. h. wenn sie M Jtl 
barn berMen moilen, bie 6iní0¡ung ber Staatanoten gegen Gourantö ^ 
versprechen \ so sollten sie wenigstens bei der Ausgabe der Paplerum 
i In diesem Falle ist der Vortheil, welcher der Regierung aus der Pap^t- 
emission erwächst, allerdings geringer, da dieselbe stets eine bestimmte Menge i
	        
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