Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

242  II.  Buch.  Der  Güteraustausch.
Leider  ist  aber  dies  erfreuliche  Bild  nicht  frei  von  Schatten.  Zunächst
muß  man  im  Auge  behalten,  daß  die  Regierung,  wenn  das  bare  Covran
Oclb  aus  bem  3%#  ber#munben  iß,  baS#e  ni#  no*  einmal  burü
gäbe  von  Staatsnoten  ersetzen  kann.  Sie  muß  es  sich  vielmehr,  wenn  1
in  einer  augenblicklichen  Nothlage  ein  solches  Verschwinden  durch  ihre  PnPieş
emission  herbeigeführt  hat,  angelegen  sein  laßen,  von  neuem  zur  Prägn  9
bon  Gourantgelb  gu  freiten,  bamit  im  %aüc  ;ufünf%r  Störungen  e
Vorrath  davon  vorhanden  sei.  Ja  die  Regierung  darf  es  überhaupt  g
nicht  so  weit  kommen  lassen,  daß  ein  solcher  nicht  mehr  im  Lande  vorhanv
ist.  Selbst  wenn  sie  eine  im  ganzen  vertrauenswürdige  finanzielle  Po»
verfolgt  und  somit  die  Besorgniß  vor  einer  immerfort  zunehmenden  uve  *
mäßigen  Ausgabe  von  Papiergeld  in  die  Ferne  gerückt  erscheint,  so  nur
doch  'stets  Personen  geben,  die  auf  Barzahlung  einen  besondern  Werth  leg
müssen.  Es  wird  für  die  Geschäfte  mit  dem  Auslande  und  für  Reisen  do^
hin  stets  ein  mehr  oder  minder  bedeutender  Betrag  von  Courantgeld  v  '
nöthigt,  und  zudem  gibt  es  überall  eine  Anzahl  besonders  vorsichtiger  #'
fönen,  die  im  Hinblick  auf  die  Möglichkeit  einer  maßlosen  Papiergeldvermehru'll,
und  deren  gleich  zu  besprechender  Folgen  wenigstens  einen  Theil  ihrer  U  j
nahmen  in  Courantgeld,  und  zwar  heutzutage  meistens  in  Gold,  zu  beziei
suchen.  So  bietet  denn  ein  im  Verkehr  sich  fühlbar  machendes  Seltenwer
des  Courantgeldes  sofort  Anlaß  zur  Entwicklung  eines  Agios.  Es  war  v
z.  B.  vor  einigen  Jahren  in  Italien  zu  einer  Zeit  der  Fall,  in  welcher
finanziellen  Verhältnisse  dieses  Landes  die  etwa  im  Jahre  1893  emQctr
Wendung  zum  Schlimmen  noch  nicht  genommen  hatten.  Das  Verschwm
des  Goldes  aus  dem  Verkehr  hatte  daselbst  ein  etwa  zweiprozentiges  -
desselben  zur  Folge,  obgleich  man  sich  noch  immer  Gold  verschaffen  koi"  '
indem  man  italienische  Staatspapiere  oder  nur  fällige  Coupons.solcher
und  die  Coupons  im  Auslande  einlöste,  wo  dazumal  der  Umtausch  #
Gold  noch  anstandslos  erfolgte.  Die  Verordnungen,  welche  die  Auszah
der  Zinsen  der  Staatsschuld  in  Gold  nur  zu  Gunsten  der  Ausländer  ^
lasse«  und  diesbezügliche  Formalitäten  einführten,  waren  damals  noch
erlassen  und  auch  nicht  einmal  in  Aussicht  genommen.  .
Wenn  sich  daher  die  Regierungen  nicht  zur  Anwendung  des  Mi  ^
welches  sich  gegen  eine  übertriebene  Papiergeldvermehrung  und  für  die  şşS  ^
des  Vertrauens  am  wirksamsten  erweist,  entschließen,  d.  h.  wenn  sie  M  Jtl
barn  berMen  moilen,  bie  6iní0¡ung  ber  Staatanoten  gegen  Gourantö  ^
versprechen  \  so  sollten  sie  wenigstens  bei  der  Ausgabe  der  Paplerum
i  In  diesem  Falle  ist  der  Vortheil,  welcher  der  Regierung  aus  der  Pap^temission
  erwächst,  allerdings  geringer,  da  dieselbe  stets  eine  bestimmte  Menge  i
            
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