Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

10.  Kap.  Der  Credit  (Fortsetzung).

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einer  gänzlichen  Abschaffung  dieser  Gesetze,  obgleich  das  Differenzgeschäft  in
hpapieren  viel  mehr  als  das  in  Getreide,  Zucker  und  den  andern  auf  der
lass  ^enbörse  gehandelten  Waren  zu  einer  Art  von  Spiel  ausarten  kann;
şich  doch  die  Productionsbedingungen  dieser  Naturerzeugniffe  infolge  der
kj°  etnen  Communicationsmittel  im  großen  und  ganzen  leicht  übersehen,  während
^  ģêschàftliche  Lage  der  einzelnen  Unternehmungen,  der  Actiengesellschaften  und
Roll  ^ e / eni Ö e  ber  Staaten,  deren  Schuldtitel  auf  der  Börse  eine  so  große
sck°  x  fielen,  von  den  verschiedenartigsten  Factoren  abhängt,  oftmals  sehr  verbiet ­

  Z* 1  werden  kann  und  daher  dem  Börsenspiel  reichliche  Nahrung
-  e -  Man  hat  sich  eben  bei  dieser  gänzlichen  Beseitigung  der  gegen  die

zu

sofortige

à  ““'T 7 **'"  gerichteten  Bestimmungen  nicht  ohne  Grund  von  der  Ueberö^ung
  leiten  lassen,  daß  derartige  Mißbräuche  gesetzlich  nicht  unterdrückbie
  '  ^eil  man  keine  Definition  geben  kann,  die  es  verstatten  würde,
^erechtigten  Geschäfte  unangefochten  zu  laffen  und  lediglich  die  schädlichen
Auch  hatte  man  im  Auge,  daß  selbst  Transactionen,  welche  auf
treib  "  0bcr  Aldigé  Lieferung  lauten,  in  den  Händen  einflußreicher  Preisliefm
  .ģbşährlich  werden  können.  Die  Geschichte  des  Pariser  Kupfersyndicates  1
m  dieser  Hinsicht  ein  lehrreiches  Beispiel,
lich  ,  f ' ne  Bestimmung,  welche  zwar  nachtheilige  Speculationen  nicht  gänziiii
  jf l  ^^hindern  vermag,  aber  denselben  doch  gewisse  Schranken  setzt,  ist
g  1  eucn  ungarischen  Strafgesetzbuch  enthalten.  Dieses  bedroht  im  Art.  416
sich  x"’*  ben  auf  den  Bankrott  gesetzten  Strafen  auch  denjenigen,  welcher
^ere'ck^  Börsenspiel  und  Speculationen,  die  sich  nicht  in  dem  normalen
bes  von  ihm  ausgeübten  Geschäftes  bewegen,  zahlungsunfähig  geschuld'
  áte,  die  das  thun,  machen  sich  einer  sträflichen  Unvorsichtigkeit
ousüb?  ""b  leisten  dem  Gemeinwesen  keine  Dienste,  da  sie  keine  Funktionen
^^lche  im  großen  und  ganzen  bis  zu  einem  gewissen  Grade  der
îgung  der  menschlichen  Bedürfnisse  dienen 2 .
Btzrş  11  ^  die  von  dem  im  Januar  1896  im  Deutschen  Reichstage  eingebrachten
^on'ch^ş^outwurf  hinsichtlich  des  Terminhandels  in  Aussicht  genommenen
ìî^Uinl,  ^  Adunen  nur  gebilligt  werden.  Dieselben  gestatten  den  Börsensoll ­
  bê  uur  Personen,  welche  im  Börsenregister  eingetragen  sind.  Auch
or  Bundesrath  die  Befugniß  erhalten,  den  Terminhandel  von  gewissen
Ņlàrz  Jannet  1.  c.  320—831.  Der  Sturz  der  Société  des  métaux  erfolgte  im
*5$  SDiifrDie  im  Kupfergeschäft  erlittenen  Verluste  wurden  von  den  Experten  auf
r  1L toneit  Francs  geschätzt.
îehe  Cl.  Jannet  1.  c.  cap.  7  :  Des  spéculations  commerciales,  p.  231—284,
Schafte  "lchiedenen  Formen  der  Termingeschäfte,  die  Prämiengeschäfte,  die  Reportş'
  ^  '  klar  definirt  sind  und  nach  ihrem  Nutzen  bezw.  ihrer  Schädlichkeit
1  werden.
            
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