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I. Buch. Production und Consumtiou.
Das zweite hat den Güterumlauf oder die Wechselbeziehungen zwischen Käufern
und Verkäufern und zwischen den Darlehensgebern und den Darlehensnehmern
zum Gegenstände. Das dritte behandelt die Vertheilung der Güter und zieht
demnach die verschiedenen Gestaltungen der Eigenthums- und der Erwerbs-
verhältnisie sowie die wechselseitigen Beziehungen zwischen Unternehmern und
Arbeitern, Reichen und Armen in Betracht. Das vierte endlich ist einem
Gebiete gewidmet, das sowohl zur Domäne der ökonomischen Wissenschaft als
zu derjenigen der Staatswisienschaft im engern Sinne gehört, nämlich den
leitenden Principien der Finanzwissenschaft, und befaßt sich außerdem mit dem
Ziele, der Methode und der Geschichte der Volkswirtschaftslehre. Der letzt
genannte Gegenstand pflegt allerdings sonst am Anfange der Lehrbücher be
handelt zu werden, aber es scheint zweckdienlicher, die Darstellung desselben
an das Ende zu setzen, da sie für Anfänger vor der Durcharbeitung und
Erfassung des ganzen Stoffes nur schwer verständlich ist.
Um Zweideutigkeiten zu vermeiden, müssen gewisse technische Ausdrücke
im Verlaufe unserer Darstellung der Volkswirtschaftslehre genau definirt werden;
bei fünf ganz wesentlichen und einer Anzahl anderer, daran sich anschließender
Begriffe hat dies indessen schon hier zu geschehen.
Der erste dieser wesentlichen Begriffe ist der des Gutes. Was ver
steht man unter ,Gut'? Alles dasjenige, was der menschlichen Natur ent
spricht und daher wünschenswerth ist, sei es nun, daß man diese Natur in
ihrer Gesamtheit ins Auge faßt oder nur eine Seite derselben in Betracht
zieht. Wirtschaftliche Güter sind diejenigen, welche dem Unterhalt der
Menschen dienen und geeignet sind, ihnen irdischen Genuß zu bereiten. Sie
zerfallen in zwei große Klassen:
1. Persönliche Güter, welche von bestimmten Individuen untrenn
bar sind. Dahin gehören z. B. : a) Intelligenz, Ehrenhaftigkeit, Fleiß, Ge
schicklichkeit, Kenntnisse; b) Ehre, Zuneigung, lobende Anerkennung, Familien
liebe, erlaubte Liebe, Freundschaft; c) persönliche Rechte und Ansprüche, der
Kundenkreis eines Geschäftes, der Credit eines Unternehmers, das literarische
Eigenthum, Handelsmarken und Erfinderpatente; d) die persönlichen Leistungen
der Geistlichen, Lehrer, Aerzte, Musiker, Advocaten, Soldaten, Dienst
boten u. s. w. Viele dieser persönlichen Güter, nämlich die auf die Erhaltung
der öffentlichen Ordnung lind die Verwaltung der Gerechtigkeit bezüglichen,
können als politische Güter bezeichnet werden.
2. Materielle Güter oder Sachgüter. Eine im Besitze jemandes
befindliche Gesamtheit von Gütern dieser Art wird Vermögen, und wenn sie
groß ist, Reichthum genannt. Diese Güter sind von der menschlichen Person
getrennt' und körperlicher Natur. Zu ihnen gehören unter anderen Luft und
Sonnenschein, Wasser und Bäume, Wald und Wiese, Acker- und Gartenland,