Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I. Buch. Production und Consumtiou. 
Das zweite hat den Güterumlauf oder die Wechselbeziehungen zwischen Käufern 
und Verkäufern und zwischen den Darlehensgebern und den Darlehensnehmern 
zum Gegenstände. Das dritte behandelt die Vertheilung der Güter und zieht 
demnach die verschiedenen Gestaltungen der Eigenthums- und der Erwerbs- 
verhältnisie sowie die wechselseitigen Beziehungen zwischen Unternehmern und 
Arbeitern, Reichen und Armen in Betracht. Das vierte endlich ist einem 
Gebiete gewidmet, das sowohl zur Domäne der ökonomischen Wissenschaft als 
zu derjenigen der Staatswisienschaft im engern Sinne gehört, nämlich den 
leitenden Principien der Finanzwissenschaft, und befaßt sich außerdem mit dem 
Ziele, der Methode und der Geschichte der Volkswirtschaftslehre. Der letzt 
genannte Gegenstand pflegt allerdings sonst am Anfange der Lehrbücher be 
handelt zu werden, aber es scheint zweckdienlicher, die Darstellung desselben 
an das Ende zu setzen, da sie für Anfänger vor der Durcharbeitung und 
Erfassung des ganzen Stoffes nur schwer verständlich ist. 
Um Zweideutigkeiten zu vermeiden, müssen gewisse technische Ausdrücke 
im Verlaufe unserer Darstellung der Volkswirtschaftslehre genau definirt werden; 
bei fünf ganz wesentlichen und einer Anzahl anderer, daran sich anschließender 
Begriffe hat dies indessen schon hier zu geschehen. 
Der erste dieser wesentlichen Begriffe ist der des Gutes. Was ver 
steht man unter ,Gut'? Alles dasjenige, was der menschlichen Natur ent 
spricht und daher wünschenswerth ist, sei es nun, daß man diese Natur in 
ihrer Gesamtheit ins Auge faßt oder nur eine Seite derselben in Betracht 
zieht. Wirtschaftliche Güter sind diejenigen, welche dem Unterhalt der 
Menschen dienen und geeignet sind, ihnen irdischen Genuß zu bereiten. Sie 
zerfallen in zwei große Klassen: 
1. Persönliche Güter, welche von bestimmten Individuen untrenn 
bar sind. Dahin gehören z. B. : a) Intelligenz, Ehrenhaftigkeit, Fleiß, Ge 
schicklichkeit, Kenntnisse; b) Ehre, Zuneigung, lobende Anerkennung, Familien 
liebe, erlaubte Liebe, Freundschaft; c) persönliche Rechte und Ansprüche, der 
Kundenkreis eines Geschäftes, der Credit eines Unternehmers, das literarische 
Eigenthum, Handelsmarken und Erfinderpatente; d) die persönlichen Leistungen 
der Geistlichen, Lehrer, Aerzte, Musiker, Advocaten, Soldaten, Dienst 
boten u. s. w. Viele dieser persönlichen Güter, nämlich die auf die Erhaltung 
der öffentlichen Ordnung lind die Verwaltung der Gerechtigkeit bezüglichen, 
können als politische Güter bezeichnet werden. 
2. Materielle Güter oder Sachgüter. Eine im Besitze jemandes 
befindliche Gesamtheit von Gütern dieser Art wird Vermögen, und wenn sie 
groß ist, Reichthum genannt. Diese Güter sind von der menschlichen Person 
getrennt' und körperlicher Natur. Zu ihnen gehören unter anderen Luft und 
Sonnenschein, Wasser und Bäume, Wald und Wiese, Acker- und Gartenland,
	        
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