Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I.  Buch.  Production  und  Consumtiou.

Das  zweite  hat  den  Güterumlauf  oder  die  Wechselbeziehungen  zwischen  Käufern
und  Verkäufern  und  zwischen  den  Darlehensgebern  und  den  Darlehensnehmern
zum  Gegenstände.  Das  dritte  behandelt  die  Vertheilung  der  Güter  und  zieht
demnach  die  verschiedenen  Gestaltungen  der  Eigenthums-  und  der  Erwerbsverhältnisie
  sowie  die  wechselseitigen  Beziehungen  zwischen  Unternehmern  und
Arbeitern,  Reichen  und  Armen  in  Betracht.  Das  vierte  endlich  ist  einem
Gebiete  gewidmet,  das  sowohl  zur  Domäne  der  ökonomischen  Wissenschaft  als
zu  derjenigen  der  Staatswisienschaft  im  engern  Sinne  gehört,  nämlich  den
leitenden  Principien  der  Finanzwissenschaft,  und  befaßt  sich  außerdem  mit  dem
Ziele,  der  Methode  und  der  Geschichte  der  Volkswirtschaftslehre.  Der  letztgenannte ­
  Gegenstand  pflegt  allerdings  sonst  am  Anfange  der  Lehrbücher  behandelt ­
  zu  werden,  aber  es  scheint  zweckdienlicher,  die  Darstellung  desselben
an  das  Ende  zu  setzen,  da  sie  für  Anfänger  vor  der  Durcharbeitung  und
Erfassung  des  ganzen  Stoffes  nur  schwer  verständlich  ist.
Um  Zweideutigkeiten  zu  vermeiden,  müssen  gewisse  technische  Ausdrücke
im  Verlaufe  unserer  Darstellung  der  Volkswirtschaftslehre  genau  definirt  werden;
bei  fünf  ganz  wesentlichen  und  einer  Anzahl  anderer,  daran  sich  anschließender
Begriffe  hat  dies  indessen  schon  hier  zu  geschehen.
Der  erste  dieser  wesentlichen  Begriffe  ist  der  des  Gutes.  Was  versteht ­
  man  unter  ,Gut'?  Alles  dasjenige,  was  der  menschlichen  Natur  entspricht ­
  und  daher  wünschenswerth  ist,  sei  es  nun,  daß  man  diese  Natur  in
ihrer  Gesamtheit  ins  Auge  faßt  oder  nur  eine  Seite  derselben  in  Betracht
zieht.  Wirtschaftliche  Güter  sind  diejenigen,  welche  dem  Unterhalt  der
Menschen  dienen  und  geeignet  sind,  ihnen  irdischen  Genuß  zu  bereiten.  Sie
zerfallen  in  zwei  große  Klassen:
1.  Persönliche  Güter,  welche  von  bestimmten  Individuen  untrennbar ­
  sind.  Dahin  gehören  z.  B.  :  a)  Intelligenz,  Ehrenhaftigkeit,  Fleiß,  Geschicklichkeit, ­
  Kenntnisse;  b)  Ehre,  Zuneigung,  lobende  Anerkennung,  Familienliebe, ­
  erlaubte  Liebe,  Freundschaft;  c)  persönliche  Rechte  und  Ansprüche,  der
Kundenkreis  eines  Geschäftes,  der  Credit  eines  Unternehmers,  das  literarische
Eigenthum,  Handelsmarken  und  Erfinderpatente;  d)  die  persönlichen  Leistungen
der  Geistlichen,  Lehrer,  Aerzte,  Musiker,  Advocaten,  Soldaten,  Dienstboten ­
  u.  s.  w.  Viele  dieser  persönlichen  Güter,  nämlich  die  auf  die  Erhaltung
der  öffentlichen  Ordnung  lind  die  Verwaltung  der  Gerechtigkeit  bezüglichen,
können  als  politische  Güter  bezeichnet  werden.
2.  Materielle  Güter  oder  Sachgüter.  Eine  im  Besitze  jemandes
befindliche  Gesamtheit  von  Gütern  dieser  Art  wird  Vermögen,  und  wenn  sie
groß  ist,  Reichthum  genannt.  Diese  Güter  sind  von  der  menschlichen  Person
getrennt'  und  körperlicher  Natur.  Zu  ihnen  gehören  unter  anderen  Luft  und
Sonnenschein,  Wasser  und  Bäume,  Wald  und  Wiese,  Acker-  und  Gartenland,
            
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