Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
einen Einfluß auszuüben vermag. Ferner können zu niedrige Löhne 
Verschlechterung und Verminderung des Arbeitsergebnisses zur Folge 
und bewirken, daß der für die Zinsberechtigten und die Unternehmer erz ° 
Gewinn geringer wird. So kann es geschehen, daß dee einen und die m ■ 
weil sie einen verhaltnißmaßig zu großen Antheil am Product,onsergebn b 
für sich in Anspruch nehmen, eine geringere Einnahme beziehen, als we 
M mit einem Meinem %nti,eil begnügt #en mürben. Sagegen #e _ 
5o%e #ue, inbem sie Stög# unb %uBf#eifung «"ter ben Jij ^ 
förbertt, kt# bie ßoige, baß biefe einen üe,#Itn$mäßig beben ^ 
Antheil am Nationaleinkommen haben, aber thatsächlich weniger ge ^ 
wenn ba§ (Entgelt fût bie bon ißnen geleistete Weit M nt# H Ļ 
steilen mürbe. Sie fittliüe SBeßSaRenSeit ber %Reni4eii unb bie ,, 
aießungen m#en ben "er^tebenen masse" berBeböIferung ettteë ctmW ^ 
Staates üben immer unb unter allen Umständen ben größten Etnstup 
bie Production und deren Kosten aus. Daher ist es auch unmöglich, ^ 
Reichthum und die Wohlfahrt einer Nation gesondert zu behandeln. ^ \ 
würde sich von ganz irrigen Anschauungen leiten lassen, wenn man da^ ^ 
liche Productionsergebniß eines Landes wie einen Kuchen ansehen ^ 
bei dessen Vertheilung das Stück des einen um so kleiner ausfällt, je 
Antheile ben andern zufallen. Das Volkseinkommen nimmt je nach der 
seiner Vertheilung eine ganz verschiedene Gestalt an. Mäßige und verm ^ 
bemessene ünterne#ergeminne, Sinsen unb 2ö#e gereid&en míe 
gemessene greife sunt allgemeinen 3ßoi,k. Bei einem ¡eben ge!#" ^ 
Ueberctniommen besteht ein Interessengegensatz und die Gefahr des iu: ^ 
nach übertriebenen Unternehmergewinnen, zu hohen Zinsen, Löhnen vder ^ 
mäßigen Preisen. Deshalb ist es Sache einer vernünftig denkenden u»v 
Aufgabe richtig erfassenden Regierung, nöthigenfalls zu Wuchergesetzen, Arv ^ 
schnkmaßrcgeln u. dgl. zu greifen und dem Haschen der Einzelnen ^ 
mittelbarem Privatvortheil, welcher dem Ganzen zum Nachtheil gereich, 
drücklich vorzubeugen. Nur müssen sich die öffentlichen Gewalten stets ' ^ 
faltig davor hüten, in dieser Beziehung zu weit zu gehen, damit 
durch eine derartige Intervention angerichtete Schaden größer sei als die 
die bekämpften Uebel hervorgerufenen Nachtheile. „ß 
Nachdem wir diese allgemeinen Bemerkungen vorausgeschickt, "tup 
nunmehr die genannten Einkommenszweige im einzelnen eingehender bett
	        
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