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der deutschen Unternehmer nach werbendem Kapitale nicht
empfindlicher als unbedingt erforderlich verkürzt werde
Wiederholt sei bemerkt, daß diese Ausführungen
nicht gegen die Erbschaftssteuer an sich, sondern nur für
die Relativität ihrer Bedeutung sprechen sollen, nur dafür
sprechen sollen, daß die Erbschaftssteuer weder das leisten
sollte noch wahrend des nächsten Jahrzehntes in aus
reichender Weise leisten können wird, was das Reich
braucht, sobald neue große Aufgaben erfüllt werden
müssen.
Nicht da, wo der Reichtum werbendes, unserer
Volkswirtschaft unentbehrliches Kapital nützlich anlegt,
kann für die nächste Zeit der wesentliche Zielpunkt der
Reichssteuerpolitik liegen; nicht, wo er wirbt und Dienste
leistet, sondern, wo er genießt und vergeudet, kann eine
neue Aera unserer Finanz- und Handelspolitik einsetzen:
auf dem Gebiete der Lurussteuern, zunächst auf dem der
LuXUszölle.
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Wenn der Wertzoll im preußischen Zolltarife von
1818 sowie in der hiervon seinen Ausgang nehmenden
Zollpolitik des preußischen Zollvereins praktische Bedeu
tung nicht erlangte, wenn die besten Männer des preußi
schen Zollvereins, wenn insbesondere der genialste
seiner Vorkämpfer, Friedrich List, bei zahlreichen
Anlässen sich gegen seine Anwendung aussprachen,
so kann man jedes ihrer damals gefallenen Worte für
die damalige Zeit voll würdigen. Zu schützen galt es