Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

4.  Kap.  Die  Arbeitslöhne.

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%ua#en  ober  ûberŞau^  Wuëgaben  beŞufg  erfoíge,
  A  ^oŗnahme  der  betreffenden  Arbeitsthätigkeit,  soweit  sie  den  Lobn-Arb!i?ģŞŗņ
  Last  fallen.  Alle  diese  Aufwendungen,  wie  diejenigen  der
erînr/r  ģĢiffe  zur  Fertigstellung  mancher  Arten  von  Gegenständen
'  oerllche  Materialien  zu  beschaffen  haben,  also  die  der  Schneider  für  den
raus  von  Zwirn  und  Besatz  und  die  der  Steinbrucharbeiter  für  die  Bemrng
  von  Sprengpulver,  oder  die  Anschaffungskosten  der  für  gewiffe  Bergungen
  erforderlichen  Arbeitskleidung;  ferner  diejenigen  für  Licht'und
îì^ung.  wofür  die  zu  Hause  Arbeitenden  sorgen  müssen,  oder  die  Kosten
sowj  şŞ  Schaffung  und  den  Unterhalt  der  Pferde  und  Wagen  der  Aerzte
GqJ  iUr  ÒslŠ  àsultationszimmer:  alle  diese  und  noch  andere  ähnliche  Aus-.
  l  muffen  bei  der  Ermittlung  des  wirklichen  Lohnbetrages  in  Betracht  gewerden.

genaue  müS  * u  bcn  bestimmten  Nominallöhnen  in  Gestalt  jener  nicht
^ in Sufommt mmbarCn  Ļohnleistungen.  von  denen  soeben  schon  die  Rede  war.
ÜiebZ  ^  iWerig.  bie  loirf#«,  So^be^ge  Dcrfiar
  y  '  sl " cn  Don  Lohnempfängern  genau  zu  bestinunen.  Wenn  aber  sojener
  o  •?"!““  Rechnung  der  in  einer  bestimmten  Gegend  zu  dieser  oder
keile,,  i  Ģchen  Löhne  mancher  Kategorien  von  Arbeitern  ihre  Schwieriges ­
  aß  I  wie  sollte  da  diese  Berechnung  nicht  noch  viel  schwerer  sein,  wenn
sì  JA  vergleiche  zwischen  den  Löhnen  verschiedener  voneinander  entstelle ­
  Agenden  weit  auseinander  liegender  Zeiten,  also  um  die  Gegenübereichen
  q1  Arbeitseinkommens  von  Leuten  handelt,  welche  unter  ganz  ungleich ­

  "Urveilseinkommens  von  Leuten  handelt,
Lebensverhältniffen  thätig  sind  oder  thätig  waren  ?  Die  Ursachen
% (i  en  ş^tischm  Lohnbetrag  in  den  einzelnen  Fällen  bestimmen,  sind  also
Ne  b  T  "'Ģ  íeid,í  ^  erkennen,  und  es  ist  kaum  möglich,  ohne  eine
^Ik, 011  Einschränkungen  auch  nur  einen  allgemeinen  Maximal-  oder  Mining ­
  der  Löhne  festzustellen.

co

îchļjftjgt  /ņìşşoņ  bie  Maximallöhne  derjenigen,  welche  von  jemand  be-^ogljch
  ^bìben.  um  ihm  den  Betrieb  eines  einträglichen  Unternehmens  zu
i te ffenbe  Cl1,  olkrrdings  geringer  sein  als  der  Gewinn,  welchen  sich  der  Beşohst
  dem  Resultat  der  Arbeit  der  von  ihm  Beschäftigten  erhofft,
^inge,.  lr ~  C  Cr  ^îrselben  ja  nicht  beschäftigen.  Um  wieviel  aber  diese  Löhne
\  bc„  ' ,nì)  ** er  Ģesamtertrag  des  betreffenden  Unternehmens,  das  hängt

n  y  1,457  vyc,uimenrag  oes  oetrepenoen  Unternehmens,  vas  hängt
L  "mannigfachsten  Umständen  ab;  in  dieser  Hinsicht  zeigen  sich  die
ich  bĢiedenheiten,  da  die  Gewinnchancen  kaum  für  zwei  Unternehmer

di

lind.
^h'ben  Fällen,  in  welchen  die  Arbeiter  in  ein  Geschästsgeheimniß  einkrden
  müffen,  wird  möglicherweise  der  höchste  denkbare  Lohn  gezahlt
            
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