■SHE
Emm
68 Politische Verhältnisse
des Kreises und des Kreisgerichtes sowie für die Unterbringung der
Landwehrtruppen, für die Tagegelder und Reisekosten der Kreis-
ausschußmitglieder, für die Instandhaltung der Krankenhäuser,
Wohltätigkeitsanstalten, Gefängnisse, Straßen und Brücken, für
den Postdienst, für die Entlohnung der Kreisbeamten u. dgl.,
fakultativ sind jene für die vom Kreisausschusse über die gesetzliche
Verpflichtung hinaus ins Leben gerufenen gemeinnützigen Anstalten.
Uber den Eesamthaushalt der Kreise im Jahre 1909/10 gibt die
nachstehende Tabelle Aufschluß:
Einnahmen.
Ausgaben.
Lei
Lei
Allgemeine Einnahmen
8220868
Schuldendienst
1567105
Besondere „
363508
Allgemeine Verwaltung
2334017
Sonstige „
866835
Gesundheitswesen ....
2872274
Beiträge d. Gemeinden
617810
Unterrichtswesen
500351
Außerordentl.Einnahmen
1692385
Post und Telegraph . -
998989
/
Gefängniswesen
346440
/
Landwehr-Unterkunft .
57980
/
Hebung der Viehzucht.
23387
/
Betriebskosten
26460
/
Bemessung u. Einhebung
323681
/
Sonstige Ausgaben ...
925577
/
Autzerordentl. Ausgaben
1685571
Zusammen
11761406
11561732
Die von den Kreisen aufgewendeten Mittel sind daher recht
bescheiden, und ihnen entsprechen auch die Erfolge der Tätigkeit der
Kreisausschüsse.
Als Aufsichtsbehörde über die Gemeinden überwacht der
Kreisausschuß die Verwaltung derselben, prüft deren Rechnun
gen und genehmigt deren Voranschläge und bestätigt die Wahlen
der Eemeindeausschußmitglieder. Die betreffenden Befugnisse übt
er durch eine ständige, aus drei von ihm aus seiner Mitte ge
wählten Mitgliedern bestehende Kommission aus, die nach Bedarf
zusammentritt.
Ausführendes Organ des Kreisausschusses ist der Kreis-
vorsteher (prefect), der vom Könige ernannt wird. Als Organ
des Kreises leitet er die Kreisverwaltung, führt im Namen des
Kreises die Prozesse desselben und vertritt während der Abwesen
heit des Kreisausschusses den Kreis. Er führt alle Beschlüsse des
Kreisausschusses durch und zeichnet alle Ausfertigungen des Kreises.
In dringenden Fällen, wenn der Kreisausschuß nicht versammelt
ist, trifft er nach Anhörung der ständigen Kommission auch Ver-