Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

6.  Kap.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.

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ï.  nämlich  auch  Anlaß  zur  Uebung  mannigfacher  Tugenden,  indem  es  treue
^'Istleistungen.  opferwilliges  Almosengeben,  ein  der  Gerechtigkeit  entsprechendes
erhalten  gegen  die  Untergebenen,  freudige  Unterordnung  unter  die  Fügungen
^  o  tes  zur  Folge  hat  und  also  zur  Bethätigung  don  Tugenden  führt,  die
"ch  für  das  Erdenleben  der  Menschen  von  besonderem  Werthe  sind.
Das  vom  Naturgesetz  Gelehrte  wird  dann  selbstverständlich  auch  vom
^  ^'şienthum  sanctionirt.  Die  christliche  Religion  steht  ja  mit  demselben  durch-“
  "icht  in  Widerspruch,  sondern  sie  stützt  und  vervollkommnet  seine  Lehren
ņ  Vorschriften.  Da  nun  aber  gegen  diese  Beweisgründe  zu  Gunsten  des
^k'chthums  wiederum  gewisse  sophistische  Irrthümer  ins  Treffen  geführt  zu
th  b"  pstegen.  so  müssen  diese  Beweisgründe  durch  die  Lehren  des  Christen-Mns
  über  die  Natur,  den  Ursprung  und  die  Bestimmung  des  Menschen
^  besser  klargestellt  und  gestützt  werden.
Und  ^ Ìe  ĢşŞe  Lehre  enthält  auch  erhabene  Anschauungen  über  die  Würde
fick,  Segen  der  Armut,  die  in  ihren  Eigenthümlichkeiten  wurzeln  und
^  durch  viele  herrliche  Beispiele  erläutern  lassen.  Doch  ist  hier  nicht  der
soeb'  ^"gehend  zu  behandeln.  Dagegen  sei  darauf  hingewiesen,  daß  die  fünf
Ņ  E"  ^geführten  Beweisgründe  zu  Gunsten  des  Nebeneinanderbestehens  von
^lchthum  und  Armut  eine  theologische  Grundlage  haben.  Sie  setzen  voraus,
B  es  eine  gerechte  göttliche  Vorsehung,  ein  zukünftiges  Leben  und  eine  menschb
  e  ^atur  von  unveränderlicher  Wesenheit  gibt,  und  wollen  daher  dem.  der
olle  ^  "icht  annimmt,  durchaus  nicht  einleuchten.  Wenn  die  Erde  und
$ f e  *vas  darauf  ist,  nicht  des  Herrn  sind,  sondern  den  Menschen  zu  beliebiger
hşgung  gegeben,  wenn  die  Moral  der  Evolutionisten  wahr  ist  und  sich
^  Vollendung  des  menschlichen  Lebens  nicht  in  einer  andern  Welt,  sondern
bNahs  6rbC  Unb  in  einer  m  vollzieht,  daß  die  Menschheit  einer  noch
ņicht  liaren  Vervollkommnung  entgegengeht:  dann  läßt  sich  die  Zukunft
^  der  Vergangenheit  beurtheilen,  dann  kann  man  es  allerdings  nicht
finden,  daß  Wissenschaft  und  Kunst,  politisches  Leben  und  eine
Arbeitsorganisation  ohne  Vermögensungleichheiten  bestehen,  noch

"Uch  h  vyne  ^ermogensungieiaiyenen  oeşleyen,  noai
,  Q *  ^deal  des  Fürsten  Krapotkin  —  wonach  alle  Menschen  die  gleiche
ehalten  sollen  und  körperliche  Arbeit  nur  für  fünf  Stunden
brird  '  ÖOn  ^ en  ^öer  40  Jahre  alten  Personen  aber  gar  nicht  gefordert
ģôttlick  phantastischen  Einfall  erklären.  Wenn  über  uns  keine
deg  Vorsehung  wacht,  welche  das  öffentliche  Leben  wie  das  Leben
feit  »  'ņ^elnen  führt  und  regiert,  und  wenn  wir  beim  Eintritt  in  die  Ewigeine
  '^bchenschaft  abzulegen  haben,  so  wird  das  allerdings  an  sich
drille  Argument,  welches  man  für  die  Ungleichheit  der  Vermögens-^
 n '^ e  anzuführen  pflegt,  daß  nämlich  diese  Ungleichheit  den  Fortschritt
Euschheit  fördere,  auf  die  großen  Massen  nur  geringen  Eindruck  machen.
            
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