Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

welche  die  wirtschaftliche  Thätigkeit  jemandes  im  Verlaufe  einer  bestimmten  Zeit
seinem  Vermögen  hinzugefügt  hat,  gleichviel  ob  der  Zuwachs  aus  dem  Ertrag
landwirtschaftlicher,  industrieller  oder  mercantiler  Unternehmungen,  in  Pachtund
  Miethzinsen  verpachteter  Immobilien  oder  Mobilien,  in  Gestalt  von  Gehaltsbezügen ­
  u.  dgl.  oder  von  Arzt-,  Schriftsteller-  und  Künstlerhonorar  oder
von  Löhnen  vereinnahmt  wird  1 .  Dagegen  ist  unter  Reineinkommen  das
Roheinkommen  nach  Abzug  der  Abnutzung,  der  Auslagen  für  Güter,  die  dem
Bezieher  des  Einkommens  als  Mittel  zu  dessen  Erzielung  dienen,  und  der
Miethe  von  Sachgütern  und  Arbeitskräften  zu  gleichen  Zwecken  zu  verstehen.
Unter  das  auf  Kosten  der  Abnutzung  zu  Rechnende  fällt  da  freilich  auch,
was  Gelehrte,  Künstler,  Beamte  und  andere  angestrengt  Arbeitende  über  das
Maß  von  Stärkung  und  Pflege  des  Körpers  hinaus,  welches  andere,  die
keine  aufreibende  Thätigkeit  entwickeln,  sich  angedeihen  lasten,  aufwenden.  Dagegen ­
  sind  die  Löhne  der  Dienstboten,  welche  jemand  für  sein  Vergnügen  benöthigt,
  durchaus  nicht  zum  Roheinkommen,  im  Gegensatz  zum  Reineinkommen,
zu  rechnen.  Deren  Zahlung  ist  nichts  anderes  als  eine  Art  der  Verwendung
des  letztern,  ebenso  wie  das  betreffs  der  Auslagen  für  den  Ankauf  oder  die
Miethe  von  Gütern,  welche  zum  persönlichen  Wohlbehagen  und  zum  Vergnügen ­
  dienen  sollen,  der  Fall  ist.
Betreffs  gewiffer  Ausgaben  bestehen  übrigens  Zweifel  darüber,  wohin
sie  zu  rechnen  sind.  So  werden  die  Steuerleistungen  von  vielen  als  zu  demjenigen ­
  gehörig  betrachtet,  was  abgerechnet  werden  muß,  um  das  Reineinkommen
festzustellen,  von  andern  aber  nicht.  Ebenso  verhält  es  sich  mit  den  gesetzlichen ­
  Lasten,  wie  mit  den  Alimentationspflichten  u.  dgl.,  und  mit  den  Ausgaben ­
  für  die  technische  Ausbildung,  die  jemand  genießt  oder  genoffen  hat.
Es  besteht  also  die  Gefahr,  beim  Vergleiche  verschiedener  Einkommen  den  einen
im  Besitze  eines  Maßes  von  Annehmlichkeiten  des  Lebens  zu  glauben,  über
das  er  nicht  verfügt,  und  umgekehrt  die  Lage  eines  andern  als  weniger  günstig
anzusehen,  als  es  thatsächlich  der  Fall  ist.  Man  muß  demnach  in  jedem
einzelnen  Falle  die  verschiedenen  Umstände  sorgfältig  abwägen.
Marshall  hat  sich  dafür  erklärt,  den  Begriff  des  Einkommens  weiter
auszudehnen,  so  daß  er  alle  neuen  wirtschaftlichen  Güter  umfaffen  und  sich  insbesondere ­
  auf  die  von  dauernden  Genußobjecten,  wie  von  Häusern  und  Möbeln,
gewährten  Annehmlichkeiten  erstrecken  würde.  Und  das  hat  in  der  That  viel
1  Die  Definition  von  Roscher  (a.  a.  O.  306),  wonach  Roheinkommen  .aus
sämtlichen  Gütern  besteht,  welche  die  Wirtschaft  im  Verlaufe  z.  B.  eines  Jahres  neu
producirt  hat',  ist  zu  eng.  Wir  reden  von  Einkommen  auch  der  Geistlichen,  der
Professoren  u.  s.  w.  sowie  von  Lohneinkommen,  obgleich  es  sich  da  vielfach  um  Entschädigungen ­
  für  Dienst-  bezw.  Arbeitsleistungen  handelt,  welche  durchaus  keine  Sachgüter ­
  produciren.
            
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