Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

7.  Kap.  Auf  Feudalprincip  u.  persönl.  Unfreiheit  aufgebaute  soc.  Ordnung.  Z88
Tie  Sklaverei  läßt  sich  als  die  Form  der  Unfreiheit  bezeichnen,  welche
dem  Herrn  verstattet,  den  Unfreien  nicht  als  eine  Person  zu  behandeln
'e  durch  Familienbande  mit  andern  in  Beziehungen  steht,  sondern  als  ein
ejen.  das  von  dem  Eigenthümer  fast  ohne  Einschränkung  nach  Belieben  beşi,
  gestraft  und  verkauft  werden  kann.

Allerdings  hat  sich  die  Behandlung  der  Sklaven  durch  die  Güte  und  das
bu*  bCr  Herren,  durch  den  heilsamen  Einfluß  der  öffentlichen  Meinung  oder
rch  die  Einwirkung  der  religiösen  Ideen  und  Gefühle  oftmals  günstiger  ja
Mmrögiiü  #  W  @efe%,  g.  8.  #on  hn  ersten  Mr,
Udert  der  römischen  Kaiserzeit  \  Schutzmaßregeln  zu  ihren  Gunsten  getroffen,
^rner  haben  da,  wo  die  Herren  inmitten  ihrer  Sklaven  lebten,  häufig  freund-^e
  Beziehungen  zwischen  beiden  Theilen  geherrscht.  Gutherzige,  gebildete  und
lind  ^eute  suchen  sich  immer  freundlich  zu  ihren  Untergebenen  zu  stellen,
so  bestanden  denn  solche  angenehme  Verhältniffe  z.  B.  auch  auf  vielen
unzungen  der  nordamerikanischen  Südstaaten.  Ja  sogar,  wenn  die  Sklaven
«rbe'i^ŗņ.  herrschaftlichen  Haushalt  gehören,  sondern  auf  entfernten  Landgütern
lten.  ist  es  im  allgemeinen  im  Jntereffe  des  Herrn  gelegen,  allerdings  eine
U cb  9C  AE  unter  ihnen  aufrecht  zu  erhalten,  grausame  Behandlung  und
ranstrengung  jedoch  zu  verhindern  und  durch  Belohnungen  zum  Fleiß  cmhat
  "en.  So  sehr  man  auch  die  Sklaverei  als  Institution  verabscheuen  muß,
llnb  doch  bei  der  Beurtheilung  derselben  ruhig  und  objectiv  vorzugehen'
'"chî  ohne  weiteres  den  grauenhaften  Schilderungen  Glauben  zu  schenken,
to  ' ,c  gelegentlich  des  nordamerikanischen  Bürgerkrieges  entworfen
kn.  Auch  lasten  sich  zweifellos  verschiedene  Grade  der  Berderblichkeit  der
fooniiT'  ""Heiden.  Wer  wollte  läugnen,  daß  die  Schwarzen  in  den
dghi  'à  ""d  portugiesischen  Kolonien  Amerikas,  wo  der  Einfluß  der  Religion
''gen!  ba ^  ^ re  Wellung  so  ziemlich  derjenigen  der  europäischen  Leib-«tm
 ö  !!  9lci *  marb  "nd  ihnen  wenigstens  die  Uebung  der  religiösen  Pflichten
detz  '  şi'h  '"eist  bester  befanden  als  die  Sklaven  der  Römer  zur  Zeit
à  Augustus,  da  die  Cultur  auf  das  höchste  entwickelt,  das  reli-^eben
  aber  in  tiefen  Verfall  gerathen  war!
Astati  ^^î'destoweniger  ist  die  Sklaverei,  soweit  es  die  Verhältniffe  nur  irgend
diesel^'  "^"schaffen,  und  zwar  aus  den  folgenden  Gründen:  1.  wird  durch
fö rbcrt C '  m °9  şiê  ""ch  noch  so  mild  gehandhabt  werden,  die  Unmoralität  6rll.
  y  u " b  'st  sie  einem  anständigen  Familienleben  durchaus  nicht  förderlich;
^  'hl  die  Gewalt,  welche  sie  dem  Herrn  einräumt,  mit  der  christlichen  Lehre

5  îoard  die  Castration  und  die  eigenmächtige  Tödtung  der  Sklaven  für  ein
""d  Unf Cn .  crf iört  und  denselben  wegen  grausamer  Behandlung,  unzureichender  Kost
"''chm  Zumuthllngen  ein  Beschwerderecht  bei  der  Obrigkeit  eingeräumt  (Ferd
br,  Geschichte  des  römischen  Rechts  II  (3.  Aufl.  Bonn  1861),  61.
            
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