Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Unter  den  Vortheilen,  welche  die  Organisation  der  Arbeiter  in  Gewerkvereinen ­
  mit  sich  gebracht  hat,  ist  eine  der  hauptsächlichsten  die  dadurch  gebotene ­
  Möglichkeit,  zur  Verhinderung  von  Arbeitseinstellungen  Einigungsämter
und  Schiedsgerichte  einzusetzen.
Solche  Schiedsgerichte  bestehen  aus  Vertretern  der  Arbeitgeber  und  der
Arbeitnehmer,  welche  mit  Vollmachten  zur  Beilegung  aller  Streitigkeiten  und
zur  Regelung  aller  auf  die  Arbeit  und  auf  den  Lohn  bezüglichen  Fragen
versehen  sind.  Die  Wirksamkeit  derartiger  Institutionen  ist  eine  sehr  heilsame;
durch  ein  solches  Verfahren  ist  es  z.  B.  ermöglicht  worden,  die  sehr  verwickelten ­
  Tarife  und  Arbeitsverhältnisse  der  Nottinghamer  Strumpfwirkerei-Jndustrie
  zu  ordnen  und  zu  diesem  Behufe  die  Stücklöhne  für  6000  verschiedene ­
  Artikel  festzusetzen.  Auch  hinsichtlich  der  Ordnung  der  Arbeitsverhältnisse ­
  in  der  nordenglischen  Eisenindustrie  ist  man  auf  demselben  Wege
zu  befriedigenden  Ergebnissen  gelangt.
Wo  derartige  Organisationen  durchgeführt  sind,  können  sehr  viele  Streitigkeiten ­
  durch  Bestellung  eines  aus  wenigen  Mitgliedern  bestehenden  Ausschusies
beigelegt  werden.  So  hat  das  ständige  Comite  der  nordenglischen  Eisenindustriellen ­
  und  ihrer  Arbeiter  während  einer  17jährigen,  bis  zum  Jahre
1886  reichenden  Periode  276  Sitzungen  gehalten  und  beinahe  800  Conflicte
friedlich  gelöst,  wozu  der  gesamte  Einigungsrath  nur  97mal  zusammenzutreten ­
  brauchte.  Zu  einer  schiedsgerichtlichen  Entscheidung,  wie  sie  nach
dem  Scheitern  der  Aussöhnungsversuche  nothwendig  wird,  brauchte  sogar  nur
in  17  Fällen  geschritten  zu  werden;  diese  Entscheidung  wird  aber  unter
solchen  Umständen  viel  leichter,  da  die  streitigen  Parteien  infolge  der  vorgängigen
  Verhandlungen  über  die  Geschäftslage,  die  Arbeitskosten  wie  nicht
minder  auch  über  den  Geldbetrag,  welcher  je  nach  den  örtlichen  Verhältniffeu
zu  einer  auskömmlichen  Existenz  der  Arbeiterfamilien  erforderlich  ist,  genügend
unterrichtet  sind.  Bisweilen  wird  die  Thätigkeit  dieser  Einigungsräthe  auch
durch  die  Aufstellung  beweglicher  Lohnscalen  erleichtert,  die  sich  nach  den
wechselnden  Preisen  der  Produkte  der  betreffenden  Industrien  richten.  Dies
ist  z.  B.  in  den  Kohlenminen  von  Durham  und  Northumberland  der  Fall.
In  vielen  Prodnctionszweigen  stellen  sich  einem  solchen  Verfahren  jedoch  erhebliche ­
  Schwierigkeiten  entgegen.
Die  erfolgreiche  Wirksamkeit  derartiger  Einigungsämter  und  Schiedsherbeiziehe.

  Ein  solches  Verbot  würde  natürlich  zu  Gunsten  der  Arbeiter  mancher
Gegenden  ein  wahres  Monopol  begründen.  Die  Forderung,  die  Regierung  solle  alle,
die  nicht  genügende  Subsistenzmittel  ausweisen,  von  dem  Vereinigten  Königreiche  fernhalten, ­
  setzte  endlich  der  Sinnlosigkeit  die  Krone  auf  und  beweist,  wie  schnell  eine  nicht
auf  christlichen  Principien  aufgebaute  und  der  heilsamen  Furcht  vor  einer  starken
Staatsgewalt  entwachsene  Organisation  der  Arbeiter  auf  diesem  Wege  abwärts  geht.
            
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