Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

8.  Kap.  Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.  399
nur  die  Versorgung  der  Actionäre  mit  möglichst  großen  Dividenden  im
Auge  hätten.
Das  alles  beruht  aber  auf  einer  ganz  einseitigen  Anschauung  der  einschlägigen ­
  Verhältniffe.  Eine  solche  üble  Behandlung  der  Arbeiter  und  Bediensteten ­
  von  Actiengesellschaften  kann  vorkommen  und  ist  auch  nur  zu  oft
vorgekommen.  Sie  ergibt  sich  aber  nicht  als  nothwendige  Folge  aus  dem
Bestehen  solcher  Gesellschaften.  Auch  Einzelunternehmer  können  sich  derselben
schuldig  machen  und  haben  das  leider  sehr  häufig  gethan.  In  einem  Lande,
wo  eine  humane  Gesinnung  und  insbesondere  ein  wahrhaft  religiöser  Geist
herrscht  und  auch  die  Regierung  ihre  Schuldigkeit  thut,  ist  es  nicht  schwieriger,
eine  gerechte  und  billige  Behandlung  der  von  großen  Gesellschaften  beschäftigten
Arbeiter  zu  sichern,  als  die  für  Einzelunternehmer  Thätigen  vor  Ausbeutung
Zu  bewahren.  Am  Ende  des  6.  Kapitels  dieses  III.  Buches  ist  an  hervorragenden ­
  Beispielen  musterhafter  Fürsorge  für  die  Arbeiter,  wie  sie
gerade  große  Actiengesellschaften  geben,  hierfür  der  schlagendste  Beweis  erdacht ­
  worden.  Und  die  Zahl  dieser  Beispiele  läßt  sich  im  weitesten  Umfang
vermehren  K
Es  ist  nichts  unvorsichtiger,  als  dem  verzerrten  Bilde,  welches  socialistische
und  halb  socialistische  Agitatoren  von  der  Behandlung  der  Arbeiter  in  großen
Unternehmungen  entwerfen,  Glauben  zu  schenken.  Man  kann  in  solchen  Sachen
vur  auf  Grund  genauer  Daten,  wie  sie  wiffenschaftliche  Werke  und  Fachzeitschriften ­
  unter  der  Controlle  der  heutzutage  auf  diese  Angelegenheiten  fast
'  Besonders  die  großen  französischen  Eisenbahngesellschaften  leisten  in  dieser  Hinşicht
  Mustergiltiges.  Siehet/.  Welche,  Rapport  sur  les  prix  destinés  à  honorer  les
Ve rtu8  de  famille  et  l’attachement  à  l’atelier,  in  der  .Réforme  sociale"  XXVIII
(l’aria,  1er  juillet  1894),  16  ss.  Hier  wird  berichtet,  daß  die  Eisenbahngesellschaft  Paris-Lyon-Méditerranée
  den  Arbeitern,  welche  für  mehr  als  drei  Kinder  —  und  diesen  werden
se  Enkelkinder  und  andere  nahe  Verwandte  gleichgestellt  —  zu  sorgen  haben,  eine  verbältnißmäßige
  Aufbesserung  ihrer  Bezüge  gewährt,  und  daß  dieselbe  Gesellschaft  im
2ahre  1891  freiwillig  11  Millionen  Francs,  d.  h.  ein  Fünftel  des  Reinertrages  ihres
Betriebs,  für  die  Altersversorgung  und  andere  Wohlfahrtseinrichtungen  zu  Gunsten
'hres  Personals  ausgab.  Der  Verfasser  dieses  Aussatzes,  welcher  die  Häufigkeit  eines
erartigen  Verfahrens  in  industriellen  Kreisen  hervorhebt,  äußert  sich  (I.  c.  26)  mit
Allein  Rechte  dahin:  .Das  Gesuch  um  Bewilligung  einer  so  großen  Summe  (der
11  Millionen  Francs,  welche  die  Gesellschaft  Paris-Lyon-Méditerranée,  wie  eben  gesagt,
bewilligte)  ging  von  der  Direction  aus  und  richtete  sich  nicht  an  den  Verwaltungsrath,
dessen  Mitglieder  noch  einige  persönliche  Beziehungen  zum  Personal  der  Gesellschaft
haben,  sondern  an  die  Aktionäre,  also  an  die  Rentner,  die  kleinen  Kapitalisten,  die
so  gern  der  Habgier  zeiht.  Es  war  das  „infame  Kapital"",  welches  den  Vorschlag
  einstimmig  durch  Zuruf  annahm."  Besser  kann  man  die  Grundlosigkeit  so
Mancher  in  Bausch  und  Bogen  gegen  die  Actiengesellschaften  erhobenen  principiellen
lnklagen  nicht  beleuchten  und  erweisen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.