Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

9.  Kap.  Tie  ungeregelten  socialen  Beziehungen.

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Bedingungen  arbeiten  und  in  überfüllten  Wohnungen  Hausen.  Das  alles  geschieht, ­
  nachdem  in  England  mehr  als  ein  Menschenalter  hindurch  Friede
geherrscht  hat,  in  einem  Lande,  welches  den  Mittelpunkt  des  größten  Reichthums ­
  und  der  höchsten  Entwicklung  von  Industrie  und  Handel  bildet!
Namentlich  weisen  die  Industrien,  die  sich  mit  der  Erzeugung  billiger  Kleidungsstücke, ­
  der  Tischlereiwaren,  der  Regenschirme,  der  Drechslereiartikel  u.  s.  w.
beschäftigen,  noch  immer  Beispiele  einer  durchaus  inhumanen  Ausnutzung
menschlicher  Arbeitskräfte  auf.  Außerhalb  Londons  und  der  großen  Städte
herrschen  u.  a.  auch  in  Sheffield  unter  den  billige  Meffer  verfertigenden  Arbeitern ­
  und  anderswo  unter  den  Nagel-  und  Kettenschmieden  sehr  traurige
Zustände.
Dieselben  sind  indessen  nicht  auf  England  beschränkt.  Auch  außerhalb
der  Grenzen  dieses  Landes  sind  derartige  beklagenswerthe  Verhältnisse  bisweilen, ­
  ja  nicht  einmal  selten  anzutreffen.  Doch  lassen  sie  sich,  wenn
man  von  einigen  Gegenden  Italiens,  Spaniens,  Oesterreichs,  Rußlands,
Nordamerikas  und  Deutschlands,  welche  heutzutage  immerhin  nur  einen  verhältnißmäßig
  kleinen  Bruchtheil  der  betreffenden  Staaten  bilden,  absieht,  in
ber  Regel  mit  dem  früher  unter  dem  Großtheil  der  englischen  Industriearbeiterschaft
  herrschenden  Elende  durchaus  nicht  vergleichen.  Dennoch  geben  sie
bie  Lehre,  daß  eine  über  weite  Gebiete  ausgedehnte  Ungeordnetheit  der  socialen
Beziehungen  zu  schlimmen,  ja  zu  unerträglichen  Zuständen  zu  führen  Pflegt.
Allerdings  hat  ja  in  den  Ländern,  in  welchen  die  Bevölkerung  gemüthvoller
und  weniger  auf  den  Gewinn  erpicht  ist,  auch  beim  Vorwalten  einer  schrankenlosen ­
  Ungebundenheit  der  socialen  und  wirtschaftlichen  Beziehungen  vielfach
kin  freundliches  Verhältniß  zwischen  Herren  und  Arbeitern  stattgefunden,  indem
bie  erster«  ihren  Leuten  eine  mehr  oder  weniger  gerechte  Entlohnung  gewährten
und  verschiedenartige  Wohlfahrtseinrichtungen  schufen.  Ein  Theil  der  günstigen
Verhältnisse  und  der  trefflichen  Institutionen  dieser  Art,  von  denen  im  6.  Kabitel
  dieses  III.  Buches  die  Rede  war,  würde  auch  beim  Vorherrschen  völlig
ungeregelter,  nur  dem  freien  Uebereinkommen  der  Einzelnen  überlassener  socalen ­
  Beziehungen  bestehen.  Aber  es  kann  doch  nicht  verkannt  werden,  daß
die  Sorge,  es  möchte  der  Staat  infolge  des  Bestehens  schreiender  Uebelstände
îu  diese  Beziehungen  sehr  weitgehend  eingreifen,  und  die  Furcht  vor  einer
uugemein  entschiedenen  Opposition  der  in  Genossenschaften  verschiedener  Art
oŗganisirten  Arbeiterschaft  vielfach  auf  die  Unternehmer  in  dem  Sinne  einwirkt ­
  haben,  daß  sie  ihren  Arbeitern  ihr  Recht  freiwillig  angedeihen  ließen
"nd  für  dieselben  billig  und  zum  Theil  wahrhaft  freigebig  sorgten.  So  sind
benn  wirksame  Schutzgesetze  zu  Gunsten  der  arbeitenden  Klassen  für  unsere
zu  einer  Nothwendigkeit  geworden,  und  nicht  minder  darf  es  mit  Genugthuung ­
  begrüßt  werden,  daß  eine  liberale  Vereinsgesetzgebung  die  Bildung
            
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