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iverbes unter Leitung des Gewerbegerichtsvorsitzenden im Sep
tember 1914 in Berlin zusammentraten, um über Abhilfe zu
beraten.
In entgegenkominendster Weise nahmen an den Beratungen
ein Vertreter des Oberkommandos und des Bekleidungsamts des
Gardetorps regen Anteil. Infolge der gemeinsamen Verhand
lungen kam es dazu, daß die genannten Organisationei: die Bedin
gungen, zu denen das Kriegsbekleidungsamt des Gardekorps die
Anfertigung von Manuschastsbekleidungsstücken innerhalb seines
Geschäftsbereichs, also in Groß-Berlin, vergibt, sich zu eigen mach
ten, und ausdrücklich die Lohnvorschriften dieses Amts als ftir sic
bindend anerkannten. Diese Abreden stellen einen Tarifvertrag dar.
Es sei hierzu auf die Entscheidung der Schlichtungskommission des
Gewerbes vom 29. April 1915 — abgedruckt im „Einigungsamt"
vom 15. Juli 1915 Sp. 176, 177 — verwiesen.
Die beim Abschluß des Tarifvertrages aus Vorschlag des Ver
treters der Militärbehörde von den Arbeitgebern und Arbeiterver
einen errichtete Schlichtungskommission hat eine hervorragende Be
deutung erlangt.
Die Mitglieder der Kommission sollen vorerst bei Streitig-'
leiten aus den einzelnen Abbeitsverträgen und aus dem kollektiven
Abkommen schiedrichterliche Aufgäben lösen. Die einzelnen Schieds
gerichte setzen sich folgendermaßen zusammen: Arbeitgeber- und Ar
beiterverbände bezeichnen für die einzelne Sitzung von jeder Seite
meist drei Beisitzer zur Bildung des Schiedsgerichts. Hin und wie
der ist das Schiedsgericht mit nur 4 Beisitzern besetzt. Es sind nicht
immer dieselben Beisitzer. Den Vorsitz in der Kommission führt
der Vorsitzende des Gewerbegerichts Berlin.
Streitende Parteien beanspruchen vor Beginn der Verhand
lung manchmal die Znziehnng von Beisitzern ans einem gerade
nicht vertretenem Verbände, so daß die betreffende Streitsache vor
läufig abgesetzt werden muß.
Die Vereinbarung über die Tätigkeit der Schlichtungskom
mission ist demnach nicht als ein Schiedsvertrag, sondern ein Ver
sprechen der Verbände ftir sich und ihre Mitglieder anzusehen, bei
Leimaibeil im Kriege. g