Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III.  Buch.  Die  Bertheilung  der  Güter.

wesentlichen  gleichwerthig  sind,  wenn  die  zum  anfänglichen  Betriebe  des  Unternehmens ­
  erforderlichen  Werkzeuge  und  Materialien  keine  großen  Auslagen
verursachen,  und  besonders  wenn  die  betreffenden  Erzeugnisse  gänzlich  oder
doch  hauptsächlich  für  den  Localbedarf  bestimmt  sind.  Unter  solchen  Umständen ­
  werden  von  dem  Unternehmer  nicht  sehr  bedeutende  Fähigkeiten  verlangt
und  verursacht  die  gehörige  Bertheilung  der  Arbeit  an  die  Mitglieder,  welche
durch  ihr  eigenes  Interesse  zu  fleißigem  und  sorgfältigem  Schaffen  angefeuert
werden,  nur  geringe  Schwierigkeiten.  Besteht  sodann  zwischen  den  Arbeitern
auch  noch  eine  weitgehende  Uebereinstimmung  in  den  Anschauungen  und  in
den  Lebensgewohnheiten,  und  sind  dieselben  in  Zucht  und  Fleiß  herangewachsen,
so  wird  es  noch  leichter  sein,  sie  zum  gemeinschaftlichen  Betriebe  eines  Unternehmens ­
  zu  vereinigen.  So  haben  sich  denn  auch  uicht  selten  derartige  Genossenschaften ­
  gebildet,  in  gesunder  Weise  entwickelt  und  ihren  Mitgliedern
großen  Vortheil  gebracht.  Man  denke  nur  an  die  russischen  Artelen.  Es
sind  dies  Arbeitergesellschaften  von  bisweilen  60  und  mehr  Mitgliedern,
die  unter  einem  erwählten  Geschäftsführer  (dem  Artelschtschik),  einem  Schatzmeister ­
  (dem  Klutschnik)  und  zwei  Beisitzern  (Starschij)  stehen  und  Bau-,
Pflaster-,  Erd-  und  viele  sonstige  Arbeiten  übernehmen,  wobei  die  Bertheilung
der  Arbeit  unter  die  einzelnen  Mitglieder  mit  Billigkeit  und  ohne  Widerspruch ­
  erfolgt.
Uns  Mittel-  und  Westeuropäern  liegt  freilich  das  Beispiel  der  Consumvereine
  näher,  von  denen  bereits  im  4.  Kapitel  des  II.  Buches  gehandelt
worden  ist,  und  die  in  England,  Deutschland,  Frankreich  und  anderswo  eine
so  große  Verbreitung  gefunden  haben.
Ueber  die  in  denselben  Ländern  zu  industriellen  oder  landwirtschaftlichen
Zwecken  ins  Leben  gerufenen  cooperativen  Vereinigungen,  die  Productivgenossenschaften ­
  im  engern  Sinne,  kann  aber  ein  gleich  günstiges  Urtheil  durchaus ­
  nicht  gefällt  werden.  Diese  Genossenschaften  haben  sich  weder  sehr  weit  verbreitet, ­
  noch  irgendwie  eine  derart  günstige  Entwicklung  genommen,  daß  man
erwarten  könnte,  sie  würden  das  Vorbild  werden,  nach  welchem  sich  die  gesamte ­
  Production  gewisser  Länder  oder  gar  des  civilisirten  Theiles  unserer
Erde  organisiren  ließe.  Das  klassische  Land  der  Productivgenossenschaften  ist
Frankreich,  wo  dieselben,  im  Jahre  1848  durch  den  katholisch  gesinnten  Demokraten ­
  Bûchez  zuerst  ins  Leben  gerufen,  anfangs  (in  den  Jahren  1848—1851)
die  allgemeine  Aufmerksamkeit  erregte«  und  dann,  durch  den  Staatsstreich  vom
2.  December  1851  in  den  Hintergrund  gedrängt,  in  den  Jahren  1863  und
1880  von  neuem  einen  Aufschwung  nahmen,  der  indessen  des  religiösen  Anstrichs ­
  durchaus  entbehrte.
Welches  ist  aber  nun  das  Endresultat  dieser  ganzen  Entwicklung  gewesen?
Trotz  der  officielle»  Begünstigungen,  welcher  sich  die  Productivgenossenschaften
            
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