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I. Buch. Production und Consumtion.
zeichnet werden. Endlich unterscheidet Rau noch den abstrakten oder Gattungs
werth vom concreten Werth: ,Der Gebranchswerth einer gewissen Gattung von
Gütern, z B des Weizens, Kupfers, Leders, liegt zwar dem Verhalten, welches die
Menschen im allgemeinen in Hinsicht auf das betreffende Gut beobachten, zu Grunde,
reicht jedoch nicht hin, in jedem einzelnen Falle eine gewisse Handlungsweise zu be
wirken, vielmehr kann die Werthschatzung eines Gutes ein blosses Urtheil des Ver
standes bleiben, welches den Willen gar nicht anregt. Anders ist es, wenn man eine
gegebene concrete Menge eines Gutes, z. B. ein bestimmtes Stück Tuch, einen Scheffel
Gerste, ein Pferd u. dgl., in Beziehung ans den Bedarf und Besitzstand einer besondern
Person betrachtet. Der Gebranchswerth eines bestimmten Gutes für eine einzelne
Person in einem gewissen Zeitpunkte kann concreter Werth genannt werden.'
Außer den von R a ll angeführten Arten von Werthen ist endlich auch noch der
allerdings nur in einzelnen Fällen sich ergebende As sec ti on s wert h zu nennen, den
ein bestimmtes Gut aus Rücksichten des subjectiven Gefühls, der individuellen Ge
schmacksrichtung, im Hinblick auf Familienerinnerungen, künstlerische und überhaupt
ästhetische Neigungen u. dgl., für eine Person hat. Da dieser Werth von den unzähl
baren Combinationen persönlicher Eigenschaften, wie sie sich in den verschiedenen Men
schen verwirklicht finden, abhängt, so lassen sich wirtschaftliche Gesetze für seine Be
messung nur höchst unvollkommen und theilweise gar nicht aufstellen.
Roscher unterscheidet gleichfalls den Gebrauchswerth, den er nach der
Verschiedenheit des subjektiven Zweckes in Productions- unb Genuß wert h zer
fallen läßt, während er diesen letztern wieder, dem deutschen Sprachgebrauch entsprechend,
in Be nn tzungswerth (Kleider, Möbel n. s. w.) und V erzehr ungs werth (der
Lebensmittel, der Feuernngsmittel, der Wohnungen u. s. w.) eintheilt, und den Tausch
werth. Mit Recht macht er auch darauf aufmerksam, daß der Gebranchswerth, aus
dem der Tanschwerth der Güter beruht, nur selten bestimmt, etwa in Zahlen aus
gedrückt werden kann. ,So läßt sich wohl die Nährkraft verschiedener Speisen, aber
nicht die Geschmacksgüte derselben, die damit verbundene Augenweide u. s. w. genau
berechnen.' Der Tanschwerth der Güter, der sich für die Mehrzahl derselben zwar nach
ihrer bessern oder mindern Qualität und der Menge, in der sie verkauft werden, sowie
nach Zeit und Ort verschieden, aber innerhalb dieser Grenzen doch für alle gleich stellt,
ist daher etwas weit Bestimmteres als der Gebranchswerth.
Den Begriff des Vermögens definirt Roscher als ,die Summe aller wirt
schaftlichen Güter, die sich im Eigenthum einer physischen oder juristischen Person be
finden. Es gibt demnach Privat-, Corporations», Gemeinde-, und endlich gibt es anch
ein Weltvermögen'. Ferner weist derselbe Autor darauf hin, daß darüber gestritten
worden sei, ob man bei Schätzung eines Vermögens den Gebrauchs- oder den Tausch
werth zu Grunde legen solle, sowie darauf, daß bei Privatvermögen, deren Bestand-
theile so vielfach nur im Wege des Verkehrs ihre Verwendung finden, der Tanschwerth
von größter Bedeutung sei, und daß daher, selbst wenn einzelne Bestandtheile zu un
mittelbarem Verkehr untauglich wären (z. B. Fideicommißgüter), wenigstens ihr Er
trag nach seinem Tauschwerth geschätzt wird. Anders sei es aber bei dem Volks
vermögen, das den Verkehr mit seinesgleichen viel weniger branchi als ein Privat
vermögen.