Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

4.  Kap.  Tie  öffentlichen  Schulden.

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nehmen  kann,  eine  große  Gefahr  in  sich:  sie  begünstigt  die  Beschaffung  der
Mittel  zu  schädlichen  Ausgaben.  Die  Geschichte  unseres  Jahrhunderts  liefert
lingezählte  Beispiele  für  diese  unläugbare  Thatsache.
Ferner  ist  zu  bedenken,  daß  Anlehen  nur  dann  nützlich  wirken  können,
wenn  sie  in  der  richtigen  Weise  abgeschlossen  werden,  etwa  in  der  Weise,  wie
das  von  seiten  der  Staaten  Deutschland,  England  und  Frankreich  zu  geschehen
Pflegt.  Nun  geht  man  aber  anderwärts,  besonders  wo  es  sich  um  Communalanlehen
  u.  dgl.  handelt,  vielfach  ganz  anders  zuwege.  Die  skandalösen  Vorgänge, ­
  die  sich  bei  der  Aufnahme  solcher  Anlehen  ereignen,  die  von  gewiffen
Geldlieferanten  der  Staaten,  Gemeinden  und  anderer  autonomer  Körperschaften
gewonnenen  Reichthümer  unt)  die  enormen  Summen,  um  welche  hinters  Licht
geführte  Gläubiger  oder  bedauernswerthe  Steuerzahler  gebracht  wurden,  führen
in  dieser  Hinsicht  eine  beredte  Sprache.
So  hat  man  z.  B.  berechnet,  daß  die  Hälfte  der  gegenwärtig  auf
der  Stadt  New  Pork  lastenden  Schulden  das  Resultat  betrügerischer  Vorgänge ­
  sei*.
Endlich  darf  auch  nicht  unerwähnt  gelaffen  werden,  daß  große  Anlehen,
und  zwar  selbst  zu  nützlichen  Zwecken  und  in  rationeller  Weise  abgeschloffene,
schwache  Staaten  in  Abhängigkeit  von  den  großen  Financiers,  von  inländischen ­
  und  namentlich  auch  von  ausländischen,  bringen  können.  Es  ist
ja  eine  durchaus  nicht  unerhörte  Erscheinung,  daß  mächtige  Geldleute  die  Presse
beeinflussen,  die  Börse  beherrschen,  mit  der  Diplomatie  in  Verbindung  stehen
und  sich  sogar  in  die  Gesetzgebung  und  die  allgemeine  Politik  der  Staaten
mischen.

'  Tie  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  sind  überhaupt  das  klassische  Land  verschwenderischer ­
  Verwaltung  und  großartigen  SchuldenmachenS  der  Einzelstaaten,  der
Grafschaften,  in  welche  dieselben  zerfallen,  und  der  Gemeinden.  Einige  Beispiele  genügen, ­
  um  das  riesige  Anschwellen  der  Schuldenlawine,  an  welcher  die  vielen  corrupten
Beamten  und  Handwerkspolitiker  wälzen,  zu  erklären.  Für  den  Bau  von  Irrenanstalten
hat  Massachusetts  8166  Dollars  auf  den  Kopf  seiner  Bevölkerung  ausgegeben,  Iowa
2000,  Wisconsin  und  Californien  je  1100,  Minnesota  960  Dollars.  Massachusetts
hatte  nun  aber  um  das  Jahr  1880  900  Geisteskranke  und  gab  also  für  deren  Unterhalt ­
  jährlich  2  850  000  Dollars  aus;  der  Staat  New  York  hatte  1400  solcher  und
verausgabte  4  700  000  Dollars;  New  Jersey  800,  die  2  500  000  Dollars  Auslagen
verursachten.  Das  Leben  in  einem  eleganten  Hotel  kostete  in  diesen  Staaten  durchschnittlich ­
  1500  Dollar  per  Jahr;  für  einen  in  einem  Irrenhause  befindlichen  Geisteskranken ­
  wurde  demnach  ungefähr  der  doppelte  Betrag  ausgeworfen.  So  kann  es  denn
"icht  wunder  nehmen,  daß  die  Schulden  der  Einzelstaaten,  der  Counties  und  der  Städte
iw  Jahre  1880  zusammengenommen  auf  mehr  denn  eine  Milliarde  Dollars  veranschlagt
wurden  (siehe  Cl.  Jan  net  und  W.  Kümpfe  a.  a.  O.  168).  Aehnliches,  wenn  auch
"icht  in  dem  nämlichen  Grade,  kommt  aber  auch  anderswo  vor.
            
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