Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

4. Kap. Tie öffentlichen Schulden. 
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nehmen kann, eine große Gefahr in sich: sie begünstigt die Beschaffung der 
Mittel zu schädlichen Ausgaben. Die Geschichte unseres Jahrhunderts liefert 
lingezählte Beispiele für diese unläugbare Thatsache. 
Ferner ist zu bedenken, daß Anlehen nur dann nützlich wirken können, 
wenn sie in der richtigen Weise abgeschlossen werden, etwa in der Weise, wie 
das von seiten der Staaten Deutschland, England und Frankreich zu geschehen 
Pflegt. Nun geht man aber anderwärts, besonders wo es sich um Communal- 
anlehen u. dgl. handelt, vielfach ganz anders zuwege. Die skandalösen Vor 
gänge, die sich bei der Aufnahme solcher Anlehen ereignen, die von gewiffen 
Geldlieferanten der Staaten, Gemeinden und anderer autonomer Körperschaften 
gewonnenen Reichthümer unt) die enormen Summen, um welche hinters Licht 
geführte Gläubiger oder bedauernswerthe Steuerzahler gebracht wurden, führen 
in dieser Hinsicht eine beredte Sprache. 
So hat man z. B. berechnet, daß die Hälfte der gegenwärtig auf 
der Stadt New Pork lastenden Schulden das Resultat betrügerischer Vor 
gänge sei*. 
Endlich darf auch nicht unerwähnt gelaffen werden, daß große Anlehen, 
und zwar selbst zu nützlichen Zwecken und in rationeller Weise abgeschloffene, 
schwache Staaten in Abhängigkeit von den großen Financiers, von in 
ländischen und namentlich auch von ausländischen, bringen können. Es ist 
ja eine durchaus nicht unerhörte Erscheinung, daß mächtige Geldleute die Presse 
beeinflussen, die Börse beherrschen, mit der Diplomatie in Verbindung stehen 
und sich sogar in die Gesetzgebung und die allgemeine Politik der Staaten 
mischen. 
' Tie Vereinigten Staaten von Amerika sind überhaupt das klassische Land ver 
schwenderischer Verwaltung und großartigen SchuldenmachenS der Einzelstaaten, der 
Grafschaften, in welche dieselben zerfallen, und der Gemeinden. Einige Beispiele ge 
nügen, um das riesige Anschwellen der Schuldenlawine, an welcher die vielen corrupten 
Beamten und Handwerkspolitiker wälzen, zu erklären. Für den Bau von Irrenanstalten 
hat Massachusetts 8166 Dollars auf den Kopf seiner Bevölkerung ausgegeben, Iowa 
2000, Wisconsin und Californien je 1100, Minnesota 960 Dollars. Massachusetts 
hatte nun aber um das Jahr 1880 900 Geisteskranke und gab also für deren Unter 
halt jährlich 2 850 000 Dollars aus; der Staat New York hatte 1400 solcher und 
verausgabte 4 700 000 Dollars; New Jersey 800, die 2 500 000 Dollars Auslagen 
verursachten. Das Leben in einem eleganten Hotel kostete in diesen Staaten durch 
schnittlich 1500 Dollar per Jahr; für einen in einem Irrenhause befindlichen Geistes 
kranken wurde demnach ungefähr der doppelte Betrag ausgeworfen. So kann es denn 
"icht wunder nehmen, daß die Schulden der Einzelstaaten, der Counties und der Städte 
iw Jahre 1880 zusammengenommen auf mehr denn eine Milliarde Dollars veranschlagt 
wurden (siehe Cl. Jan net und W. Kümpfe a. a. O. 168). Aehnliches, wenn auch 
"icht in dem nämlichen Grade, kommt aber auch anderswo vor.
	        
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