4. Kap. Tie öffentlichen Schulden.
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nehmen kann, eine große Gefahr in sich: sie begünstigt die Beschaffung der
Mittel zu schädlichen Ausgaben. Die Geschichte unseres Jahrhunderts liefert
lingezählte Beispiele für diese unläugbare Thatsache.
Ferner ist zu bedenken, daß Anlehen nur dann nützlich wirken können,
wenn sie in der richtigen Weise abgeschlossen werden, etwa in der Weise, wie
das von seiten der Staaten Deutschland, England und Frankreich zu geschehen
Pflegt. Nun geht man aber anderwärts, besonders wo es sich um Communal-
anlehen u. dgl. handelt, vielfach ganz anders zuwege. Die skandalösen Vor
gänge, die sich bei der Aufnahme solcher Anlehen ereignen, die von gewiffen
Geldlieferanten der Staaten, Gemeinden und anderer autonomer Körperschaften
gewonnenen Reichthümer unt) die enormen Summen, um welche hinters Licht
geführte Gläubiger oder bedauernswerthe Steuerzahler gebracht wurden, führen
in dieser Hinsicht eine beredte Sprache.
So hat man z. B. berechnet, daß die Hälfte der gegenwärtig auf
der Stadt New Pork lastenden Schulden das Resultat betrügerischer Vor
gänge sei*.
Endlich darf auch nicht unerwähnt gelaffen werden, daß große Anlehen,
und zwar selbst zu nützlichen Zwecken und in rationeller Weise abgeschloffene,
schwache Staaten in Abhängigkeit von den großen Financiers, von in
ländischen und namentlich auch von ausländischen, bringen können. Es ist
ja eine durchaus nicht unerhörte Erscheinung, daß mächtige Geldleute die Presse
beeinflussen, die Börse beherrschen, mit der Diplomatie in Verbindung stehen
und sich sogar in die Gesetzgebung und die allgemeine Politik der Staaten
mischen.
' Tie Vereinigten Staaten von Amerika sind überhaupt das klassische Land ver
schwenderischer Verwaltung und großartigen SchuldenmachenS der Einzelstaaten, der
Grafschaften, in welche dieselben zerfallen, und der Gemeinden. Einige Beispiele ge
nügen, um das riesige Anschwellen der Schuldenlawine, an welcher die vielen corrupten
Beamten und Handwerkspolitiker wälzen, zu erklären. Für den Bau von Irrenanstalten
hat Massachusetts 8166 Dollars auf den Kopf seiner Bevölkerung ausgegeben, Iowa
2000, Wisconsin und Californien je 1100, Minnesota 960 Dollars. Massachusetts
hatte nun aber um das Jahr 1880 900 Geisteskranke und gab also für deren Unter
halt jährlich 2 850 000 Dollars aus; der Staat New York hatte 1400 solcher und
verausgabte 4 700 000 Dollars; New Jersey 800, die 2 500 000 Dollars Auslagen
verursachten. Das Leben in einem eleganten Hotel kostete in diesen Staaten durch
schnittlich 1500 Dollar per Jahr; für einen in einem Irrenhause befindlichen Geistes
kranken wurde demnach ungefähr der doppelte Betrag ausgeworfen. So kann es denn
"icht wunder nehmen, daß die Schulden der Einzelstaaten, der Counties und der Städte
iw Jahre 1880 zusammengenommen auf mehr denn eine Milliarde Dollars veranschlagt
wurden (siehe Cl. Jan net und W. Kümpfe a. a. O. 168). Aehnliches, wenn auch
"icht in dem nämlichen Grade, kommt aber auch anderswo vor.