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Die Gewerbetreibenden.
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niit im Spiele haben wird. Wohl aber hat es Bedeutung für einen
längeren Zeitraum zu ermitteln, welche Gewerbetreibenden über
haupt Vorkommen, um ermessen zu können, wie weit die gewerb-
hche 1 hätigkeit im Allgemeinen entwickelt war. Die Gefahr, dass
durch das Schweigen der Überlieferung hierbei ein undeutliches
^ild entsteht, indem manche muthmasslich vorhandene Handwerke
nicht nachweisbar sind, ist zwar nicht ganz ausgeschlossen, aber
nicht gross. Denn die Vielheit der für eine derartige Aufstellung
2U benutzenden Duellen bietet einigermaassen Gewähr, dass erheb
liche Gewerbe nicht ausgelassen sind.
Auf eine vollständige Gruppirung der ganzen Bevölkerung nach
ihrem Berufe muss verzichtet werden, ja nicht einmal über die Zahl der
Gewerbetreibenden im engeren Sinne, die Zahl der Meister in den ein
zelnen Ämtern und die von ihnen beschäftigten Gesellen und Lehrlinge
kunn Auskunft ertheilt werden. Untersuchungen, wie sie beispiels
weise Bücher in seinem gediegenen Werke über die Bevölkerung
von Frankfurt a. M. im 14. und 15. Jahrhundert angestellt hat’, lassen
Sich mit dem für Riga vorhandenen Material nicht ausführen. Wir
"Bussen uns auf den Nachweis beschränken, welche (bewerbe in der
älteren Zeit überhaupt in Riga vertreten gewesen zu sein scheinen.
Kin zu solchem Zwecke brauchbares Material bieten zweifellos
rigische Schuldbuch, die Libri redituum und die Erbebücher,
indem aus den in ihnen genannten Persönlichkeiten die Handwerker
l^^ch den ein Gewerbe anzeigenden Beinamen ermittelt werden
j ‘^nen’'). Wann der Prozess der Bildung von Familiennamen
^ Sinnt und beendet ist, harrt zur Zeit noch genauerer Feststellung.
nanfechtbar erscheint einstweilen nur; dass bis gegen Ende des
^lerzehnten Jahrhunderts die Handwerker durchweg noch keine
^nmilienn^rfjgp führen und weit bis ins 15. Jahrhundert hinein diese
^Wohnheit beibehalten. Das Gewerbe, dem sie obliegen, dient
ihrer näheren Bezeichnung, und es lässt sich daher aus Angaben,
^ Henneke Gerwer oder Thomas Goltsmet mit Sicherheit auf
iUcn Gerber, bezw. einen Goldschmied, schliessen. Nur vereinzelt
^^ht in den genannten Quellen neben dem Beinamen das Gewerbe,
etwa Johannes de I arbato, stupenator, oder Reyneke Stock,
^^hannes Monik, rasor u. s. w. In manchen Fällen mag
erdings, wie bei Pistor, Faber, Textor, der Beruf, den das Wort an-
^ Tübingen 1886.
Personenbezeichnung im Mittelalter vergl. Bücher, Die
erung v. Frankfurt a./M. i, S. 22 ff.