berujen. Diefe hat jfidH dabei von „Öffentlighen Interejjen“
leiten zu Iafjen. „Die eiqgenmächtige Derwendung des
Maldarundes zu anderen Zwecken“ ijt mit — allerdinas
viel zu niedrigen — Geldjtrajen bedroht; au muß der
der Waldkultur entzogene Boden binnen einer angemejfe-
nen Frijt wieder aufgeforjtet werden, eine Derpflichtung,
die unter die gleiche Strafjanktion gejtellt ijt. Es ijt nur
eine Konjequenz jenes Rechtsjakes, wenn das Forftagejeß
weiter bejtimmt: „Kein Wald darf verwüftet, das ijt [0
behandelt werden, . daß die fernere Holzzucht gefährdet
oder gänzliqh unmöglidhh gemacht wird.“
Dieje Dorjchriften muß man arundfäßglih jicherlich
billigen.
Doch find die Strafen viel zu niedrig, um durch-
greifend wirkjam zu jein; betragen fie doch häufig nur
einen geringen Bruchteil des Gewinnes, der aus einer
Üübertretung des gefeßglidhen Derbotes zu erzielen ijt!
Ferner gibt das Gejeß dem Ermeljjen der Behörden
einen viel zu weiten Spielraum; es müßte doc gejagt
werden, welche „Ööffentliqhen Rückfichten“ bei der Bewilli-
gung oder Michtbewilligung einer angefuchten Umwanöd-
{ung entfqeidend fein jollen.
Das Forftgefeß Ieidet endlidh daran, daß es 3u ein-
jeitia nach dem forjtlichen Intereffje orientiert ijt. In vielen
Fällen ijt die Derminderung der. Waldflächen wünfjchens-
wert, um eine Ausdehnung der Alpen- und Weidegebiete
und damit eine Steigerung der bäuerlidhen Diehzucht zu
ermögliqhen. Don diejem Gefichtspunkt weiß aber unfer
Forjtgefeß nichts und er könnte nur ziemliqh gewaltjam
dem Forjtgefeß unterlegt werden.
Über die Betriebsvorfchriften des Forjtgefjeges Yiche
unten. (Seite 56.)
2. Die Dflicht zur Erhaltung der Alpen.
Das im Forftgefeß enthaltene Prinzip ijt in Landes-
gefegen aus den Jahren 1907 und 1908 auf die Alpen aus-
gedehnt worden. Es wird in diejen Gefegen unter Strafe
verboten, „Alpen ihres alpenwirtjhajtlidhen Charakters
zu entkleiden“, fie dem alpenwirtjchaftlidhen Betrieb zu
entziehen, Alpenboden in eine andere Kultur umzuwandeln,
Bandlungen oder Unterlaffungen zu begehen, die den
künftigen Bejtand der Alpen gefährden oder unmöglich
machen, und deraleidhen. Nur in zwinaenden Fällen oder
E77