Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I.  Buch.  Production  und  Konsumtion.

bisweilen  bereits  als  Neubauten  zusammenstürzen,  zur  fast  ausnahmslosen
Regel  wird.
Aber  auch  in  den  Klassen  des  kleinern  Mittelstandes  und  der  Arbeiterschaft ­
  macht  sich  eine  Reaction  gegen  die  Fabrikation  billiger  Schleuderwaren
bemerkbar.  Nicht  nur  die  großen  Warenhällser  nach  dem  Muster  der  in  ihrer
Art  sehr  Tüchtiges  leistenden  Pariser  Häuser,  des  Bon  Marche,  der  Magasins
du  Louvre  und  du  Printemps,  liefern  zu  verhältnißmäßig  billigen  Preisen  solide
und  schöne  Sachen;  auch  Geschäfte,  die  ihren  vorzugsweisen  Kundenkreis  nicht
in  den  Hähern  Schichten  besitzen,  haben  sich  mit  Erfolg  bestrebt,  den  Wahlspruch
,billig  und  gut'  zur  Norm  ihres  Verhaltens  zu  machen.  Die  großen  englischen
und  kontinentalen  Consumvereine  —  man  denke  nur  an  die  viel  genannten
Pioniere  von  Rochdale  —  haben  ihren  Abnehmern  nicht  nur  Lebensmittel,  sondern ­
  auch  Kleidungsstücke  von  guter  Beschaffenheit  zu  billigen  Preisen  geboten
und  thun  dies  nach  wie  vor.  Wir  werden  uns  an  anderer  Stelle  mit  der
Berechtigung  dieser  Vereine  und  der  Grundlosigkeit  der  gegen  sie  vorgebrachten
Angriffe  gewisser  Kleinhändler  und  Gewerbetreibenden  zu  beschäftigen  haben.
Hier  genügt  es,  auf  ihre  Verdienste  um  die  Versorgung  des  Publikums  mit
gut  beschaffenen  Waren  hingewiesen  zu  haben.
In  gleicher  Weise  wirken  die  humanitären  Ballgesellschaften  und  andere
Vereinigungen  verschiedener  Art,  die  sich  zum  Theil  unter  Begünstigung  des
Staates  und  nach  dem  heilsamen  belgischen  Gesetze  vom  11.  August  1889  i
sogar  als  officielle  Organe  zusammengethan  haben,  um  die  Erbauung  gesunder, ­
  geräumiger  und  komfortabler  Arbeiterwohnlingen  nach  diesem  oder
jenem  System  zu  betreiben.  Sie  verwirklichen  alls  dem  Gebiete  des  Wohnungswesens, ­
  was  die  Consumvereine  auf  jenem  der  Nahrungsmittel  und  der  Bekleidungsstücke ­
  des  täglichen  Gebrallches  anstreben  und  meist  midi  erreichen.
Erst  wenn  die  Bestrebungen  und  Erfolge  dieser  Art  in  weitern  Kreisen
bekannt  werden  und  die  große  Menge  der  zu  den  niedern  Klassen  gehörigen
Menschen  allmählich  im  Verkehr  und  Umgang  des  täglichen  Lebens  solche
soliden  Produkte  von  den  nach  dem  Grundsatz  »billig  und  schlecht'  erzeugten
Gegenständen  unterscheiden  gelernt  haben  wird,  werden  allch  die  heilsamen
Gesetze  über  den  Schutz  der  Industrie-  und  Handelsmarken,  welche  sich  mehr

1  Dieses  treffliche  Gesetz  verordnet,  daß  in  jedem  Arrondissement  theils  von  der
Provincialregierung  theils  vom  ständigen  Ausschüsse  des  Provincialraths  ein  Comité
ernannt  werde,  welches  die  Erbauung  von  Arbeiterwohnungen  zu  befördern,  den  Verkauf ­
  dieser  Wohnungen  zu  begünstigen,  die  sanitären  Verhältnisse  der  Behausungen  der
Arbeiterklasse  überhaupt  zu  überwachen,  die  Institutionen  zur  Alters-,  Kranken-  u.  s.  w.
Versorgung  dieser  Bevölkerungsschichten  nnd  den  Sparsinn  zu  entwickeln  hat;  überdies
genießen  diese  Ausschüsse  die  Rechte  der  juristischen  Persönlichkeit,  um  Geschenke  nnd  öffentliche ­
  Subventionen  zur  Förderung  ihrer  Obliegenheiten  entgegennehmen  zu  können.
            
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