Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

4. Kap. Die Arbeitsorganisation.. 
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und mehr sogar zu internationaler Bedeutung erheben, ihre volle Wirksamkeit 
entwickeln können. Was nützt es, die guten Fabrikate durch gesetzlich ge 
schützte Marken kenntlich zu machen, solange viele Käufer gar nicht im stände 
sind, den Werth der mit Marken versehenen Waren zu erkennen und dieselben 
von mindcrwerthigen zu unterscheiden? Auf diesem Gebiete wie auf so manchem 
andern sind der Staat und überhaupt die öffentlichen Gewalten außer stände, 
den wesentlichsten Umschwung herbeizuführen. Derselbe muß vielmehr von 
einer Hebung der Intelligenz und der Privatinitiative auf dem Gebiete des 
Geschäftslebens erwartet werden. Die verschiedentlich von kleingewerblicher 
^eite erhobene Forderung, es solle gesetzlich vorgeschrieben werden, daß jede 
zum Verkauf gebrachte Ware den Namen des Erzeugers aufgeprägt trage, 
pt an und für sich nicht verwerflich, wenn sich auch bei der Durchführung 
einer solchen Maßregel sicherlich in manchen Fällen technische Schwierigkeiten 
ergeben wurden. Wie wenig aber auch die möglichst vollständige Erfüllung 
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