Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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nie Organisation der Gewerbetreibenden in Ämtern. 
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äckergilcie zu Ehren der Heiligen und der Jungfrau Marie gestiftet 
Wurde und in üblicher Weise religiöse Angelegenheiten unter 
(^rücksichtigung ihrer besonderen gewerblichen Verhältnisse 
vertrat 
^ Alle die genannten fiandwerksämter hatten vor ihrer Errichtung 
Genehmigung des Käthes einholen müssen. Entweder ertheilte 
Kath den Schrägen oder das von den Handwerkern selbst auf- 
^Gsetzte Statut wurde vom Rathe bestätigt. Die Eingangsworte 
^^st jeder Sera deuten auf dieses Abhängigkeitsverhältniss hin. 
^^gemäss wurden auch Erweiterungen und Zusätze nur mit Zu 
stimmung (vulbord) des Rathes vorgenommen. Über die Aus- 
tting der Statuten hatte der Rath gleichfalls zu wachen; er 
ftsandte aus seiner Mitte Männer, die als „bysittere van des ge- 
rades wegen“ an den Amtsversammlungen der Handwerker 
. nehmen mussten. Diese Rathsmitglieder, später als Amts- 
^ t'en bezeichnet, waren es, die gemeinsam mit den Älterleuten 
}j ^ auch die Gewerbepolizei handhabten. Sie wurden ferner 
Streitigkeiten der Genossen unter einander gehört und nur 
Überlegung mit ihnen entschied der Ältermann. Endlich 
‘eiten sie einen 1 heil der Strafgelder, der natürlich an die Raths- 
abzuführen war. 
l^^ndwerksämter befanden sich demnach ganz unter der 
^Jtmässigkeit des Raths, und an der Stadtverwaltung nahmen sie 
die^ ^ Antheil. Erst seit dem fünfzehnten Jahrhundert wurden 
he^ ^^'^"^^werker zur Herathung allgemeiner städtischer Fragen 
‘ingezogen, was allmählig immer häufiger Vorkommen mochte. 
^ Ordnung gewerblicher Angelegenheiten, soweit in der Hürger- 
l^ uh^^^ Markt- und Handelspolizei geregelt wurde, hatte der 
g , ^‘dlleicht frühzeitig das Gutachten der gewerblichen Genossen- 
de ^‘"geholt, wenn er auch keineswegs immer im Interesse 
Werker vorging, wie z. H. bei der Regulirung des Rrau- 
Hierin mag die Veranlassung zu immer regelmässigerer 
der Befragung gelegen haben, bis schliesslich die 
^ Ämtern zusammen gebildete sogen, kleine Gilde als Gegen 
ais ^^gen die Vereinigung der Kaufleute, die grosse Gilde, 
:dlm"T^^ Körperschaft in das städtische Gemeinwesen eintrat. Diese 
am' ' Krstarkung des Ansehens und die Erlangung des Rechts 
politischen Regimenté sich betheiligen zu dürfen, die in deutschen 
' He 
a. 
(b I, S. 223.
	        
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