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sind — in ihnen stellt sich die Volkswirtschaft dar, gliedert sich
das Ganze aus.
Hiermit haben wir im Wesen der Ausgliederung bereits
zwei wichtige Bestimmungsstücke vor uns: den Begriff des
Teilganzen und den Begriff des Vorranges der Teilganzen
untereinander. Betrachten wir zuerst den des Teilganzen.
Wenn nämlich das Ganze als solches nicht wirklich wird,
sondern nur in den Gliedern erscheint (d. h. in konkreten Glie
dern, die auf der untersten, sinnlich wahrnehmbaren Realitäts
stufe stehen); so sind diese Glieder doch andererseits nicht
u n v e r in i t t e l t e Bestandteile des Ganzen. Die erste,
höchste Ausgliederungsweise des Ganzen
sind die Teilganzen. Die Teilganzen sind jene
grundsätzliche Auseinanderlegung des Ganzen in bestimmte
sachliche Grundgebiete, die man bei den lebenden Organis
men „Organsysteme" nennt — z. B. Nervensystem, Muskel
system, Verdauungssystem bei den höheren Tieren; Wurzel,
Blatt und Blüte bei den Pflanzen — die man aber auch
in der Gesellschaft als eigene „Gebiete" oder „Seiten" längst
unterschieden hat, wie z. B. Recht, Staat, Wirtschaft, Kunst,
Wissenschaft, Religion. Wir nennen sie kurz Teilinhalte oder
Teilganze.
Die zweite Grundtatsache, auf die es besonders ankommt,
ist die des begrifflichen Vorranges oder der logischen
Priorität der Teilganzen untereinander. Unter diesem Begriffe,
der gleichfalls schon dem platonisch-aristotelischen Gedanken
kreise angehört, aber weder dort noch später verfahrenmäßig je
verwertet wurde, versteht man nicht die wertmäßige Abstufung
nach dem Range (x ist dem Rang nach „höher" als y), noch auch
die seinsmäßige (reale) Abhängigkeit (x ist von y erzeugt,
real hervorgerufen und real abhängig); sondern nur den Um
stand: daß das begrifflich vorgeordnete Teilganze auch die
begriffliche Voraussetzung, die begriffliche Grundlage für das