Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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sind — in ihnen stellt sich die Volkswirtschaft dar, gliedert sich 
das Ganze aus. 
Hiermit haben wir im Wesen der Ausgliederung bereits 
zwei wichtige Bestimmungsstücke vor uns: den Begriff des 
Teilganzen und den Begriff des Vorranges der Teilganzen 
untereinander. Betrachten wir zuerst den des Teilganzen. 
Wenn nämlich das Ganze als solches nicht wirklich wird, 
sondern nur in den Gliedern erscheint (d. h. in konkreten Glie 
dern, die auf der untersten, sinnlich wahrnehmbaren Realitäts 
stufe stehen); so sind diese Glieder doch andererseits nicht 
u n v e r in i t t e l t e Bestandteile des Ganzen. Die erste, 
höchste Ausgliederungsweise des Ganzen 
sind die Teilganzen. Die Teilganzen sind jene 
grundsätzliche Auseinanderlegung des Ganzen in bestimmte 
sachliche Grundgebiete, die man bei den lebenden Organis 
men „Organsysteme" nennt — z. B. Nervensystem, Muskel 
system, Verdauungssystem bei den höheren Tieren; Wurzel, 
Blatt und Blüte bei den Pflanzen — die man aber auch 
in der Gesellschaft als eigene „Gebiete" oder „Seiten" längst 
unterschieden hat, wie z. B. Recht, Staat, Wirtschaft, Kunst, 
Wissenschaft, Religion. Wir nennen sie kurz Teilinhalte oder 
Teilganze. 
Die zweite Grundtatsache, auf die es besonders ankommt, 
ist die des begrifflichen Vorranges oder der logischen 
Priorität der Teilganzen untereinander. Unter diesem Begriffe, 
der gleichfalls schon dem platonisch-aristotelischen Gedanken 
kreise angehört, aber weder dort noch später verfahrenmäßig je 
verwertet wurde, versteht man nicht die wertmäßige Abstufung 
nach dem Range (x ist dem Rang nach „höher" als y), noch auch 
die seinsmäßige (reale) Abhängigkeit (x ist von y erzeugt, 
real hervorgerufen und real abhängig); sondern nur den Um 
stand: daß das begrifflich vorgeordnete Teilganze auch die 
begriffliche Voraussetzung, die begriffliche Grundlage für das
	        
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