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Die gewerblichen Zustände im i8. Jahrhundert.
Gütern ausüben Hess, litten sicherlich viele städtischen Gewerbe.
In den meisten Schrägen war den deutschen Handwerkern verboten
Erbbauern in die Lehre zu nehmen, damit diese ihnen nicht die
Vortheile ihrer Profession absähen. Aber doch fand man nac
Hupels Versicherung in jedem Kirchspiele die noth wendigsten
Professionisten in Thätigkeit, ohne sich dem Amte der nächsten
Stadt angeschlossen zu haben, und wenn es auch kaum Rege
gewesen sein dürfte, dass der Adel die Erzeugnisse dieser Han '
werker verkaufte, sondern diese vielmehr nur zu eigenem Hedare
wird haben arbeiten lassen, so entzog er die Bestellungen doch den
städtischen Gewerbetreibenden und schmälerte mithin deren Ver
dienst. Dass von diesen ländlichen Handwerkern nicht wenige sich m
die Städte begaben und hier eine im Stillen geübte, aber gewis-'î
nicht erfolglose Konkurrenz gegen die Amtsmeister aufnahmen, hegt
auf der Hand. So allgemein wurde darüber geklagt, dass die
gierung nicht umhin konnte auf diese Beschwerden Rücksicht
nehmen und drei Patente — am 4. März 1764, am 17. Februar 17^5’
am 28. Oktober 1775 — gegen die auf der Pfuscherei ertapptet^
Bönhasen ausgeben liess ^
Wie sehr das Publikum litt unter Verhältnissen, bei dene*
jeder Handwerker ängstlich darauf sah, dass er die ihm zustehen ^
Arbeit auch wirklich übertragen bekam, kann man sich vorstelleH-
Man konnte eben keine Arbeit im Ganzen fortgeben, sond^^
musste sie nach der Reihe zu den Handwerkern hinbringen, ‘
die betreffenden Theile derselben anzufertigen berechtigt ^vareHj^
Ein charakteristisches Beispiel in dieser Richtung liefert ein
uns gekommener Ausgabebeleg vom Jahre 1705 über ein klej ^
noch vorhandenes Etui, das für drei silberne Nadeln, die der Ahe^
mann Hermann Harms der Ältestenbank grosser Gilde zum
brauche bei der Dockmannswahl verehrt hatte, bestellt worden
An dem Etui hatten gearbeitet: ein Bildhauer, der das Käste
aus Holz anfertigte, ein Handschuhmacher, der das ihm ubergebei^^
Leder bearbeitete und färbte, ein Buchbinder, der das Kaste
mit Leder überzog und vergoldete, und ein Uhrmacher, der
beiden Haken und Stifte aus Messing anbrachte
Ebenso trübe sah es in Dorpat aus. Ein I heil der Ämter
geschlossen, d. h. auf eine gewisse Anzahl Meister beschränkt,
1 Bröcker, Jahrb. für Rechtsgelehrte. 3, S. 6g.
2 Nach einer Mittheil, des Herrn Ältesten Rob. Jaksch in Rigaer lag
1891, Nr. 242.