Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Einleitung  zum  zweiten  Theilc.

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derselben  den  vormahligen  Herren  Ober-Ambtherren  Kberhardt
Von  Schültzen  deszen  Sohn  nach  der  Hand  Oberambtherr
H.  Michael  von  Schültzen®,  aber  Johann  von  Schnitzen  ,  itziger
Zeit  Oberambt'Herr,  gezeugt,  dieses  Buch,  also  nach  132  Jahren,
^bermahlen  aufs  ney,  indem  es  in  seinem  vorigen  Bande  bey  der
Cantzeley  gantz  abgenutzet  und  zerriszen  gewesen,  hinwiederumb
durch  ein  Ney-Bandt  renoviren  lafezen.“
Nach  der  ersten  Aufzeichnung  habe  im  Jahre  1588  der  Amtsherr ­
  Ewert  Husmann  die  im  Besitze  der  einzelnen  Ämter  befindlichen
Schrägen  sammeln  und  aufzeichnen  lassen,  um  auf  Grundlage  derselben ­
  die  auf  das  Handwerk  bezüglichen  Klagen  entscheiden  zu
können.  Aus  dieser  Inscription  lässt  sich  auch  entnehmen,  dass  das
^ke  Schragenbuch  oder  Denkelbuch,  in  das  die  Schrägen  Wort  für
^ort,  wie  wir  das  aus  dem  Schrägen  der  Bierträger  v.  J.  1466,  Art.  17
'vissen,  verzeichnet  zu  werden  pflegten,  abhanden  gekommen  war.
Husmanns  Schragenbuch  habe  dann,  wie  die  zweite  Aufzeichnung
besagt,  bis  1720  in  der  Rathskanzellei,  also  132  Jahre,  dem  angegebenen
Zwecke  gedient  und  sei  dann  von  einem  Nachkommen  des  Stifters
dieser  Sammlung,  dem  Oberamtherrn  Johann  von  Schnitzen,  da
Buch  in  Folge  langdauernden  Gebrauches  in  der  Kanzellei
abgenutzt  und  schadhaft  geworden,  in  den  Einband  gebracht,  der
dasselbe  heute  noch  umschliesst.
Den  Anhang  zu  den  rigischen  Amts-  und  Gilde-  ciragen
bilden  vereinzelte  auf  das  Gildewesen  und  das  Handwerk  im
gemeinen  sich  beziehende  Verordnungen  und,  wie  schon  bemerkt,
einige  Aktenstücke  des  17.  Jahrhunderts,  die  für  die  Periode  er
^^formbestrebungen  charakteristisch  sind.
Dem  Schragenbuche  sind  beigefügt  ein  niederdeutsches  Glossar
^nd  ein  Personen-  und  Ortsregister.  Aus  dem  Glossar  sind  ausgeschlossen ­
  :  erstens  alle  Zusammensetzungen,  wenn  die  einze  neu
l'heile  im  Wörterverzeichniss  Vorkommen,  und  zweitens  a  e  im
blochdeutschen  gleichlautenden  Bezeichnungen,  wobei  le  o
g'-aphie,  der  Umlaut  und  die  Vertauschung  der  harten  mit  den
'^"ichen  und  gehauchten  Konsonanten  und  umgekehrt  keine  Beruck-'!(:btigung
  erfuhren.  Was  die  orthographischen  Vananten  betrifFt,
muss  bemerkt  werden,  dass  nur  die  gebräuchliche  od^  eine
""'Iginelle  Schreibweise  berücksichtigt  ist.  Um  auch  den  ,m  Nieder-*

  Büthführ,  Die  Kigische  Kathslinie,  Nr.  5*^-  ^
®  ibid.  Nr.  635  f.  i6y8.
*  Ibid.  Nr.  ÒÒ2.  f  1746.
            
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