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Fuhrleute.
(lie jüngsten Brüder den Eltisten aufwarten und sich allerseits sit-
sahm, gebührlich und redlich verhakten.
4) Zum Vierten, sollen keine frembde Fuhrleute, insonderheit
die Ehesten wie bies dahero misbreuchlich geschehen, ohne Fuhre
oder Ladung anhero kommen zue dero Meinung, das sie
Laden oder dem Ambt die Nahrung abschricken wollen, besonder
der seine Ladung anhero brenget undt der Rechung oder der
Värrätherey, wie leider bis dahero in viel Wege gespüeret worden,
nicht verdechtigk ist, der magk alhie wol wiederumb laden,
dan die unseren anderswo dergleichen Freiheit wieder haben sollen
5) Zum Fünfften, mügen die Hrüdere dieser Gilde für Freinbden
den Vorzugk haben, von den Ausheimischen, so von der W dn»
oder anders wohero kommen, wegen Ställen oder Räder zu kauffen,
jedoch der Freiheit unsere Bürgere undt Einwohnere der Sta‘
Riga zue ihr keinem Vorfangk.
6) Zum Sechsten, soll kein Fuhrman dem andern nach gedungen^
undt geschloszener Fuhr Unterkauff thuen bei zehen Marek, so
das geschiehet.
7) Zum Siebenden, wan ein ehrbahr Rath der Fuhrleute nött%
hat und auff Befehlig des Herrn Stadt-Chemmers oder Ampthccttt
der Elterman solchs denn gemeinen Brüdern kundt thuen les^^t,
so sollen sie dem Elterman gehorsamen bei Verlust 5 Marek.
8) Zum Achten, sollen die Henflfschwingere, Liggers,
gere, Fohrleute und andere, so sich in der Fuhrleute Gilde
eingekaufft, auszerhalb ihrer eigenen Hauses Notturift den
leuten zue Vörfangk keine Pferde kauffen bei Verbörung ^
Pferde, jedoch uff Frkentnis der Ambtherren.
9) Zum Neunden, sollen die jungen Brudere den eltisten
horsamb sein, und die chisten sollen ihnen auch mitt aller
fuergehen. ^
10) Zum Zehenden, würde auch ihr einer aus dieser Gilde
Alter oder andere Zufelle in Ahrmut gerathenn, so sollen H ^
die andern Gildenbrüder aus ihrer Lade oder sonst zue
kommen.
ii) Zum, Eliften wan auch ein Gildenbruder oder
Schwester oder ihre Kinder sterben undt
iret
zue Erden bcstet'^^^
werden, so sollen allen Gildenbrüdere und Schwestere, di^ ^
undt stehen können, der Leiche folgen bey drey Marek Stra