Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Goldschmiede.

3"

^Grlaszenen  wittfrauen  in  seine  wirde  nicht  magk  erhalten  werden,
haben  dieselbe  unsere  königl.  mayestät  aus  sonderlicher
^^gnadung  folgenden  artickel  befreyhett  und  hin  zusetzen  laszen,
"^^Ich  von  Worten  zu  Worten  also  lautendt,  dasz  wo  von  diesen
^2  obgedachten  goldtschmiedten  einer  stirbt  und  Hese  eine  ehliche
frau  nach,  dieselbe  soll  die  zeit  ihres  lebens  ihres  seligen  mannes
geniesen  dasz  amt  unverhinderlich  zu  gebrauchen  und  zu  gen-^i^sen
  haben,  jedoch  so  sie  sich  in  ihrem  wittwenstande  ehrlich
^^thalten  würde,  da  sie  sich  aber  wiederumb  befreyen  wolte,  soll
einen  erlichen  gesellen  nemen,  dar  ein  ampt  mit  zufrieden,  und
es  auch  wirdigk  nach  laut  unsren  schrägen  und  sein  meistersambt
  allen  gerechtigkeiten,  wie  ein  ander  vor  ihm  gethan,
und  vollenbringen»;  so  aber  eine  stete  durch  tödtlichen  ablosz
  würde  und  keine  widtfrau  nachbliebe,  so  soll  sofern
^•nes  goldschmiedes  sohn  binnen  unser  Stadt  in  unserm  ambte
gebohern  [oder  gleichfalsz  eines  goltschmiedesz  tochter  in  unsrem
^l^pt  geboren]*  diesellige  stete  zu  genieszen  haben,  jedoch  so  ferne
sich  ordentlicher  weise  befreyen  und  nach  amtsgebrauch  unvor
^^iszlich  verhalten  und  alles,  wie  sichs  eignet  und  gebüret,  \er
*^*chtet  wird  nach  laut  unsers  schragens  und  ambts  gerechtigkeit

20  (iy)4.  Es  soll  sich  niemand  verdreuszen  binnen  oder  buten
Stadt  Riga  zu  setzen  heimlich  oder  öffentlich  das  goldschmide
zu  brauchen,  ausbenommen  die  zwolff  goldschmide,  so  binnen
in  einem  beschlossenn  ambt  sein;  sofern  aber  einer  binnen
Stadt  darüber  beschlagen  würde,  sol  ihm  alles  genommen
'^»■den,  und  die  helfte  einem  erbaren  rade  und  die  ander  helfte
ampt  verfallen  sein.  So  jemand  aus“  der  Stadt  beschlagen
^^de  sol  gleichfalsz  alles  dasjenige,  so  bey  ihm  gefunden  wire
■  *  in  der  dem  Goldschmiedeamte  gehörenden  jüngeren  Abschrift  des  Schragens
.  ■  '5*2  lautet  der  Schlusssatz  folgendermassen:  „So  aber  eine  sc
msmmm
haben."

Die

zZisIhen  Klammern  stehenden  Worte  befinden  sich  in  einer  Abschrift
^i'Psten  Schragenbuches  der  Stadt  Riga.
'  I«  der  jüngere»  Abschrift  des  Schragens  v.  J.  .5«:  sieht:  ^usserkaH.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.