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Alt-Rigas gewerbliches Leben.
Amts oder einzelner Reepschläger übergegangen. Sie war Privat
besitz in Hamburg\ Gemeindeeigenthum in Elbing*; wenigstens
fielen an letzterem Orte der Stadt jährlich 7 Mark Zins zu. Bekannt
lich waren auf der Reeperbahn die Reepschläger oder Seiler thätig,
die den Rohstoff — Hanf und Flachs — als einen einheimischen .
bequem zur Hand hatten und Dank seiner Güte, sowie ihrer eigenen
Leistungsfähigkeit Erzeugnisse herstellten, die in der ganzen
hanseatischen Welt bekannt und angesehen waren*.
Eine ausserhalb der Stadt belegene Pfeffer müh le (peper-
mole) wird 1348 und später genannt. Das gleiche Institut lässt
sich schon 1308 in Rostock nachweisen^. Dagegen scheinen eine
gleichfalls ausserhalb der Stadt belegene Talgschmelze und eine
beim Kalkofen an der Kalkpforte belegene üelmühle (o lie li
móle) erst dem sechszehnten Jahrhundert anzugehören. In anderen
Seestädten des Hansebundes weiss ich diese gewerblichen Anstalten
nicht nachzuweisen, was bei der Talgschmelze allerdings kaum
auffallend erscheint.
Im 16. Jahrhundert tritt uns auch eine Pulvcrmühle entgegen*.
Zu den gewerblichen Anstalten im weiteren Sinne sind die
Badstuben zu rechnen. Schon am Ende des dreizehnten Jahr
hunderts existiren in Riga öffentliche auf Kosten der Stadt unter
haltene Badeanstalten. In alten Kämmereirechnungen werden drei
genannt, nämlich der Rosestoven, der Santstoven und das grosse I
Bad vor der Schalpforte, zu denen sich später die des Herrn Johann
Papen, die stupa Reynekini und die stupa Blomen gesellten. Sie
waren alle von der Stadt verpachtet, die z. B. aus dem Rosen-
stoven im sechszehnten Jahrhundert jährlich 30 Mark bezog*. Indess '*
war das Baden im Mittelalter eine so weit verbreitete Gewohnheit, j
dass auch Privatpersonen in ihren Häusern sich Badestuben ein
richten zu lassen pflegten. Auf dem I^ande war das allgemein
üblich. Erzählt doch Rüssow, dass während der Meisterschaft
Conrad von Jockes im Jahre 1315 in Livland eine grosse Hungers-
noth ausbrach, unter deren Druck etliche Eltern ihre Kinder schlach- r
1 Koppmann, a. a. O., i. S. XLVI.
2 Toppen, a. a. O., S. 216.
* W. Stieda, Hansische Vereinbarungen über städtisches Gewerbe in „Hansische
Geschichtsbl“. Jahrg. 1886, S. 149—151.
4 Mecklenb. Urkb. 5 Nr. 3261.
* Mettigs handschriftliche Auszüge aus den rigischen Kämmereirechnungen
V. 1555 u. 1556.
*> Mettig, Zur Gesch. d. Rig. (bewerbe, S. 16.