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Übersicht 2
Verwendung des Aufkommens aus den Gebäudeentschuldungsteuern für den
allgemeinen Finanzbedarf in den deutschen Ländern
Land
In den Rechnungsjahren
1925 + 1926 | 1927
in vH des Gesamtaufkommens
Preußen.....
Bayern ..........
N A
Württemberg ..........0.0000000000000004
Balearen re kr ER KRETKREKL ARE UNE E
Thüringen e.s0eeeree rer nea NEE
TIGSSÜLE. ve RER KR REERO
Mecklenburg-Schwerin ... Se
Oldenburg ........- 55
Braunschweig ....0.0.000000000000 000000
Übrige Länder (ohne Hansestädte) ......
Bremen ........ T
Lübeck....... .. ..
Durchschnitt:
a) UNgEWORECN. 2010000000104 101000 a Ken
b) am Aufkommen gewogen ...........
49,03
63,70
62,42
68,54
54,76
89,69
76,43
30,49
88,10
86,21
51,67
98,70
70.00
73,06
5266 |
48,66
61,88
50,68
65,37
52,51
67,52
75,06
71,22
79,59
57,78
89,84
52,20
91,74
42.31
47,20
61,16
42,40
54,30
49,11
63,88
68,95
60,10
85,62
59,89
49,05
42,62
93,83
51 49
62,60 | 59,26
52.18 49.20
In der vorstehenden Übersicht ist nur die Höhe desjenigen Anteils an dem Gesamt-
aufkommen der Gebäudeentschuldungsteuer wiedergegeben, der für den allgemeinen
Finanzbedarf verwandt worden ist. Die Ergänzungszahlen zu 100 stellen jeweils den
andern, zweckgebundenen Anteil des Gesamtaufkommens dar. Mit Ausnahme von Hamburg
haben demnach alle Länder im Rechnungsjahrt 1927 einen geringeren Anteil für den
allgemeinen Finanzbedarf verwandt als im Rechnungsjahr 1925. Besonders deutlich ist
diese Entwicklung in Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Schwerin, Braunschweig, in den
nicht einzeln aufgeführten »übrigen Ländern« und in Bremen.
Hamburg hat 1925 das Gesamtaufkommen dem Wohnungsbau, im nächsten Jahre
dagegen mehr als die Hälfte den allgemeinen Haushaltszwecken zugeführt. Im Jahre
1927 zählt es zu den wenigen Ländern, die für den allgemeinen Finanzbedarf wenige
als die Hälfte des Gesamtaufkommens verwandt haben. Die meisten Länder habe?
erheblich mehr als die Hälfte diesen Zwecken dienstbar gemacht, insbesondere Bremen
and. Oldenburg.
Auch wenn man nur denjenigen Teil des Gebäudeentschuldungsteueraufhommens del
Grund- und Gewerbesteuern hinzurechnet, der für allgemeine Finanzzwecke Verwendun$
gefunden hat (vgl. Übersichten 1 und 2), so ergibt sich, daß der Haushalt der Länder
and Gemeinden in den ausgewiesenen Nachkriegsjahren in wesentlich höherem Maße vor
den Realsteuern getragen worden ist als 1913.
Um das Bild von der gesteigerten Bedeutung der Realsteuern für die Länder und
Gemeinden abzurunden, ist in der Übersicht 3 der Anteil der einzelnen Realsteuern 29
den gesamten Mehreinnahmen der Länder und Gemeinden gegenüber 1913 mit den
Anteilen anderer ertragreicher Steuern zusammengestellt.
Im Gesamtdurchschnitt der Länder wurden in den Jahren 1925 und 1926 rd. 50 vB:
in 1927 rd. 40 vH der Gesamtbruttomehreinnahmen gegenüber 1913 von den n®@
eingeführten Steuern bestritten: von der Umsatzsteuer und von der Gebäudeentschul
dungsteuer. Überragend ist insbesondere die Gebäudeentschuldungsteuer an den Mehrei?“
nahmen beteiligt, wie der gewogene Durchschnitt für die Länder insgesamt klar I”