Full text: Vergangenheit und Zukunft der Sozialwissenschaften

41 
sie a priori modeln wollte, so daß alle exakte For 
schung diese Philosophien beiseite schieben und die 
Arbeit von neuem beginnen müsse. Und abgesehen 
von diesem Widerspruch passierte Manchem auch 
noch das Unglück, daß er das Naturrecht als apriori- 
stische Spekulation verwarf, aber dann vor Hegel eine 
Verbeugung nach der anderen machte: nach welchem 
Prinzip, ist etwas geheimnisvoll; es sei denn das Prin 
zip, daß man die Spreu vom Weizen sondern müsse, 
um die Spreu sorgfältig aufzubewahren und den 
Weizen fortzuwerfen. Jedenfalls — ein enges, banales, 
unwissenschaftliches Gemenge von Aufklärungsvor 
urteilen, von dürren, scholastischen Dogmen, die man 
in unbegreiflicher Beschränktheit für der Weisheit 
letzten Schluß hielt — das ist ungefähr das Bild, das 
man uns seit hundert Jahren und mehr vom Natur- 
recht entwirft. 
Ist das so ? 
Wiederum: Scheiden wir drei ganz verschiedene 
Dinge: 
Erstens scheiden wir Rechtstheorie und Rechts 
philosophie. Mit der Bestimmtheit der Ausdrücke 
steht es ja leider so schlimm und vielfach mußte sich 
die Rechtstheorie später wieder im Sturm der Zeit 
in die Rechtsphilosophie flüchten, deren „Geschichte“ 
sich notdürftig im Lehrbetrieb erhielt. Ich meine: 
Scheiden wir die Wissenschaft vom Rechtsphänomen 
(nicht zu verwechseln mit der Anwendungstechnik, 
welche wir unter Jurisprudenz verstehen), von der 
Metaphysik, der philosophischen Deutung des Rechts. 
Beide haben miteinander nichts, gar nichts zu tun
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.