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Alt-Kigas gewerbliches Leben.
nicht durch den Verkauf in Anspruch genommene Zeit unange
messen auszufüllen und überhaupt ihr Geschäft nicht vernach
lässigten, war ihnen das Würfelspiel im Schrangen ausdrücklich
verboten h
In ziemlicher Entfernung von den Brodbänken standen die
Eleischscharren (de vleschscharne, macella, macella carnifictim),
die Stätten, auf denen der Fleisch verkauf ausschliesslich vor sich
gehen musste. Schon 1330 an einer bestimmten, wenn auch nicht
näher anzugebenden Stelle aufgeschlagen *, waren sie später in der
Schuhstrasse (der heutigen Scheunenstrasse), in der Nähe der
Münze und des heiligen Geisthofes oder ungefähr in der Gegend,
wo wir sie auch heute noch, wenn auch nicht in ununterbrochener
Reihe finden. Mit dem Markte waren sie durch eine Nebenstrasse
verbunden, die keinen besonderen Namen hatte, sondern als die
zu den Fleischscharren führende Strasse (platea qua itur de forp
ad macellum; strate, so man na den flesschrangen geyt*^) bezeichnet
wird (die heutige Münzgasse). In ihrer äusseren Ausstattung werden
die Fleischbänke kaum von den Brodbänken abgewichen sein. Die
einzelnen Verkaufsstellen nannte man „Lede“. Wieviele es gab,
ist nicht bekannt. Auch hier wird die von den Fleischern an die
Stadt zu entrichtende Abgabe — im vierzehnten Jahrhundert jeder
jährlich eine Mark, im folgenden jährlich zwei Mark* — auf die
Erlaubniss in den Scharren ihre Erzeugnisse feilbieten zu dürfen,
bezogen werden müssen.
Die Fischhalle (boda piscmm), die uns gegen den Ausgang
des vierzehnten Jahrhunderts genannt wird®, kann die zum Verkauf
frischer Fische ausersehene Stätte gewesen sein, wenngleich eine
darauf hinzielende obrigkeitliche Verfügung sich nicht nach weisen
lässt. Da der Verkauf frischer Fische nach der Bursprake auf
den Markt beschränkt blieb, so muss die Boda piscium auch dort
gesucht werden.
Das im Ellernbruch befindliche Butt er haus (hcreditas dicta
dat buterhus) mag ursprünglich ein für den Handel mit Butter oder
anderen Fettwaaren bestimmtes Gebäude gewesen sein. Um das
1 Schra von 1392 Art. 19.
^ L.-E.-C. Urk. 2, Nr. 744.
3 Napiersky, Erheb. I, 8o<), 1031; II, 837.
4 Napiersky, Erbeb. I, 256; II, 21.
5 Napiersky, Lib. red. II, 146; III, 145.
6 Napiersky, Lib. red. II, 568, 603, 666.