Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Alt-Kigas gewerbliches Leben. 
nicht durch den Verkauf in Anspruch genommene Zeit unange 
messen auszufüllen und überhaupt ihr Geschäft nicht vernach 
lässigten, war ihnen das Würfelspiel im Schrangen ausdrücklich 
verboten h 
In ziemlicher Entfernung von den Brodbänken standen die 
Eleischscharren (de vleschscharne, macella, macella carnifictim), 
die Stätten, auf denen der Fleisch verkauf ausschliesslich vor sich 
gehen musste. Schon 1330 an einer bestimmten, wenn auch nicht 
näher anzugebenden Stelle aufgeschlagen *, waren sie später in der 
Schuhstrasse (der heutigen Scheunenstrasse), in der Nähe der 
Münze und des heiligen Geisthofes oder ungefähr in der Gegend, 
wo wir sie auch heute noch, wenn auch nicht in ununterbrochener 
Reihe finden. Mit dem Markte waren sie durch eine Nebenstrasse 
verbunden, die keinen besonderen Namen hatte, sondern als die 
zu den Fleischscharren führende Strasse (platea qua itur de forp 
ad macellum; strate, so man na den flesschrangen geyt*^) bezeichnet 
wird (die heutige Münzgasse). In ihrer äusseren Ausstattung werden 
die Fleischbänke kaum von den Brodbänken abgewichen sein. Die 
einzelnen Verkaufsstellen nannte man „Lede“. Wieviele es gab, 
ist nicht bekannt. Auch hier wird die von den Fleischern an die 
Stadt zu entrichtende Abgabe — im vierzehnten Jahrhundert jeder 
jährlich eine Mark, im folgenden jährlich zwei Mark* — auf die 
Erlaubniss in den Scharren ihre Erzeugnisse feilbieten zu dürfen, 
bezogen werden müssen. 
Die Fischhalle (boda piscmm), die uns gegen den Ausgang 
des vierzehnten Jahrhunderts genannt wird®, kann die zum Verkauf 
frischer Fische ausersehene Stätte gewesen sein, wenngleich eine 
darauf hinzielende obrigkeitliche Verfügung sich nicht nach weisen 
lässt. Da der Verkauf frischer Fische nach der Bursprake auf 
den Markt beschränkt blieb, so muss die Boda piscium auch dort 
gesucht werden. 
Das im Ellernbruch befindliche Butt er haus (hcreditas dicta 
dat buterhus) mag ursprünglich ein für den Handel mit Butter oder 
anderen Fettwaaren bestimmtes Gebäude gewesen sein. Um das 
1 Schra von 1392 Art. 19. 
^ L.-E.-C. Urk. 2, Nr. 744. 
3 Napiersky, Erheb. I, 8o<), 1031; II, 837. 
4 Napiersky, Erbeb. I, 256; II, 21. 
5 Napiersky, Lib. red. II, 146; III, 145. 
6 Napiersky, Lib. red. II, 568, 603, 666.
	        
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