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Alt-Rigas gewerbliches Lehen.
muss’. Dagegen wird dem Münzmeister Wolfgang Nothaft, der
über den hohen Silberpreis und den geringen Verdienst gar be
weglich zu klagen weiss, Amt und Haus auf 5 Jahre gegen jährliche
Entrichtung eines ungarischen Guldens „to ivortyiise“ überlassend
Ein kleineres Nebengebäude der Münze, als Wohnhaus bezeichnet,
wurde 1513 an Hans Kolthof und dessen Ehefrau auf Lebenszeit
vermiethet
Die Lage der Stadtwaage lässt sich trotz ihrer öftern Er
wähnung in den Erbebüchern nicht bestimmen. Nach einer schon
erwähnten Inscription wäre sie in der Heringsstrasse zu suchen.
Jedenfalls liegt es nahe sie sich unweit des Marktes zu denken,
auf dem ja die meiste Veranlassung zu ihrer Benutzung geboten
wurde. Jedermann hatte das Recht gegen Entrichtung einer kleinen
Gebühr die Leistungen der Waage in Anspruch zu nehmen. Sie
war verpachtet und warf einen sehr reichlichen Ertrag ab. Dietrich
Giere, dem sie 1487 auf 20 Jahre für 520 Mark jährlich verpachtet
wurde, übernahm sie noch vor Ablauf seines Contracts 1498 auf
Lebenszeit unter den gleichen Bedingungen. Er hatte sich der
Stadt dienstwillig erwiesen, indem er eine städtische Obligation im
Betrage von 250 Mark, für die ihm ein Steinhaus nebst Keller und
Boden hinter der Waage verpfändet worden war, ausgeliefert hatte In
Hamburg war die Stadtwaage im vierzehnten Jahrhundert für einige
20 Pfund jährlich, im fünfzehnten Jahrhundert aber für 120 Pfund
jährlich verpachtet ^ In Elbing aber, wo sie gleichfalls verpachtet
war, warf sie 1404—1414 durchschnittlich 44 Mark preussisch
d. h. etwa 26 Mark rig. ab.
Die am Markt befindliche Zollbude, vermuthlich in den unteren
Räumen des Rathhauses untergebracht, in den Erbebüchern 1496
zuerst erwähnt, könnte ihrem Namen nach kaum etwas anderes
gewesen sein als die Kasse, an der die für Aus- oder Einfuhr zu
entrichtenden Abgaben zu zahlen waren. Indess gehörte die Zoll
freiheit zu den wesentlichen Rechten der rigischen Bürger\ und
jene Bude kann daher nichts anderes vereinnahmt haben als das
’ Napiersky, Lib. red. III, 64.
2 Napiersky, Lib. red. III, 214. Über seine Nachfolger Gerth Schreiber und
Thomas Ramme vergl. Baltische Monatsschrift 35, S. 118.
3 Napiersky, Lib. red. III, 8, 20; Erbeb. II, 415.
•1 Napiersky, Lib. red. III, 54.
5 Koppmann, a. a. O. i S. LXXXII; 3 S. LXXV.
ß Toppen, a, a. O, S. 53.
7 Bunge, a. a. O., S. 87. ,