Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Alt-Rigas gewerbliches Lehen. 
muss’. Dagegen wird dem Münzmeister Wolfgang Nothaft, der 
über den hohen Silberpreis und den geringen Verdienst gar be 
weglich zu klagen weiss, Amt und Haus auf 5 Jahre gegen jährliche 
Entrichtung eines ungarischen Guldens „to ivortyiise“ überlassend 
Ein kleineres Nebengebäude der Münze, als Wohnhaus bezeichnet, 
wurde 1513 an Hans Kolthof und dessen Ehefrau auf Lebenszeit 
vermiethet 
Die Lage der Stadtwaage lässt sich trotz ihrer öftern Er 
wähnung in den Erbebüchern nicht bestimmen. Nach einer schon 
erwähnten Inscription wäre sie in der Heringsstrasse zu suchen. 
Jedenfalls liegt es nahe sie sich unweit des Marktes zu denken, 
auf dem ja die meiste Veranlassung zu ihrer Benutzung geboten 
wurde. Jedermann hatte das Recht gegen Entrichtung einer kleinen 
Gebühr die Leistungen der Waage in Anspruch zu nehmen. Sie 
war verpachtet und warf einen sehr reichlichen Ertrag ab. Dietrich 
Giere, dem sie 1487 auf 20 Jahre für 520 Mark jährlich verpachtet 
wurde, übernahm sie noch vor Ablauf seines Contracts 1498 auf 
Lebenszeit unter den gleichen Bedingungen. Er hatte sich der 
Stadt dienstwillig erwiesen, indem er eine städtische Obligation im 
Betrage von 250 Mark, für die ihm ein Steinhaus nebst Keller und 
Boden hinter der Waage verpfändet worden war, ausgeliefert hatte In 
Hamburg war die Stadtwaage im vierzehnten Jahrhundert für einige 
20 Pfund jährlich, im fünfzehnten Jahrhundert aber für 120 Pfund 
jährlich verpachtet ^ In Elbing aber, wo sie gleichfalls verpachtet 
war, warf sie 1404—1414 durchschnittlich 44 Mark preussisch 
d. h. etwa 26 Mark rig. ab. 
Die am Markt befindliche Zollbude, vermuthlich in den unteren 
Räumen des Rathhauses untergebracht, in den Erbebüchern 1496 
zuerst erwähnt, könnte ihrem Namen nach kaum etwas anderes 
gewesen sein als die Kasse, an der die für Aus- oder Einfuhr zu 
entrichtenden Abgaben zu zahlen waren. Indess gehörte die Zoll 
freiheit zu den wesentlichen Rechten der rigischen Bürger\ und 
jene Bude kann daher nichts anderes vereinnahmt haben als das 
’ Napiersky, Lib. red. III, 64. 
2 Napiersky, Lib. red. III, 214. Über seine Nachfolger Gerth Schreiber und 
Thomas Ramme vergl. Baltische Monatsschrift 35, S. 118. 
3 Napiersky, Lib. red. III, 8, 20; Erbeb. II, 415. 
•1 Napiersky, Lib. red. III, 54. 
5 Koppmann, a. a. O. i S. LXXXII; 3 S. LXXV. 
ß Toppen, a, a. O, S. 53. 
7 Bunge, a. a. O., S. 87. ,
	        
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