Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Schwarzhäupter. 
speysen fest fürstlich fehret, der Unkosten also geheuffet, 
was man zuvor mit 25 thal. thun kennen, nun mit 50 nich^ 
reichen kan ; alsz wollen elterleuthe und eltisten kraft iziger die. 
99 jares 11 januarii gesehenen beliehunge hiemit, dasz hm o 
kein eltermann mit seinen beysitzeren mehr alse 25 personen^^ 
worunter die vier bürgermeistere, auch etzliche prediger un 
virnemesten amptstragende herrn und gelerte leuthe ausz^ 
rathe, alsz obervoigt, Syndici, obersecretarius, kemmerer, 
voigte, weddehern und kleder- oder kistherr gemeinet, und 
der elterman 4 seiner guten freünde und ein jeder beysitzer 3 
advenante zu biten macht habenn, auch sich alles Überflüsse 
kestlichem speysende entheusseren und damit sich nach detn 
verhalten sollen bey poen und straffe, wasz elterleuthe und e 
daruff erkennen werdenn. 
diese« 
118. Schwarzäupter. 
Spielleute- Ordnung vom 18. Sept. 159^' 
Arch, der Schwarzen Häupter in Riga, Nr. 18, Fapierhl. 2. Hen Schlu 
Heftes bildet der Schrägen v. 1652. 
Ordenung der Spielleute, wie sie sich auf der spielbnnck 
halten sollen. ^ 
Ihn undergeschrewnen dato hebben beiderseits altcrleut 
ehesten die von groser gilstuben gleich den swartzen 
kunstreichen Andream N. fur einen instrumentirten und 
mit seinen gesellen sich auf der compagnie gebrauchen zu 
folgender gestalt angenomen. 
1) Erstlich soll ehr neben seinen gesellen seinem .selbst 
tende nach sich zuchtigk, messigk und fromlich auf tier cot 
verhalten, auch nirgens anders wo als auf der pfeifferbuo 
seinen gesellen zu sitzen macht haben. . 
2) Auch soll ehr alle tage nach mittage auf den klocke* ^^^jgr 
eins mit alle seinen gesellen den keller aufspielen, bei eU ^ ^g, 
bleiben und mit spiele sich fleisigk erzeihen bis die kloc 
schlagen, ihnmassen er auch auf den klokenschlagk 
den abendt den keller auf zu spielen und, bis es neugen ^^es 
sich verhalten soll.
	        
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