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Schwarzhäupter.
speysen fest fürstlich fehret, der Unkosten also geheuffet,
was man zuvor mit 25 thal. thun kennen, nun mit 50 nich^
reichen kan ; alsz wollen elterleuthe und eltisten kraft iziger die.
99 jares 11 januarii gesehenen beliehunge hiemit, dasz hm o
kein eltermann mit seinen beysitzeren mehr alse 25 personen^^
worunter die vier bürgermeistere, auch etzliche prediger un
virnemesten amptstragende herrn und gelerte leuthe ausz^
rathe, alsz obervoigt, Syndici, obersecretarius, kemmerer,
voigte, weddehern und kleder- oder kistherr gemeinet, und
der elterman 4 seiner guten freünde und ein jeder beysitzer 3
advenante zu biten macht habenn, auch sich alles Überflüsse
kestlichem speysende entheusseren und damit sich nach detn
verhalten sollen bey poen und straffe, wasz elterleuthe und e
daruff erkennen werdenn.
diese«
118. Schwarzäupter.
Spielleute- Ordnung vom 18. Sept. 159^'
Arch, der Schwarzen Häupter in Riga, Nr. 18, Fapierhl. 2. Hen Schlu
Heftes bildet der Schrägen v. 1652.
Ordenung der Spielleute, wie sie sich auf der spielbnnck
halten sollen. ^
Ihn undergeschrewnen dato hebben beiderseits altcrleut
ehesten die von groser gilstuben gleich den swartzen
kunstreichen Andream N. fur einen instrumentirten und
mit seinen gesellen sich auf der compagnie gebrauchen zu
folgender gestalt angenomen.
1) Erstlich soll ehr neben seinen gesellen seinem .selbst
tende nach sich zuchtigk, messigk und fromlich auf tier cot
verhalten, auch nirgens anders wo als auf der pfeifferbuo
seinen gesellen zu sitzen macht haben. .
2) Auch soll ehr alle tage nach mittage auf den klocke* ^^^jgr
eins mit alle seinen gesellen den keller aufspielen, bei eU ^ ^g,
bleiben und mit spiele sich fleisigk erzeihen bis die kloc
schlagen, ihnmassen er auch auf den klokenschlagk
den abendt den keller auf zu spielen und, bis es neugen ^^es
sich verhalten soll.