Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Anhang.

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Reformirte  Kost-  und  Kleiderordnung  vom  Jahre  1593.
Auszug  aus  Eines  Erbam  Raths  der  Königlichen  Stadl  Riga  in  Lifflandt
^orjnierte  Kost-  und  Kleider-Ordnung.  Gedruckt  zu  Riga  durch  Nicolaum
^^^jinunt  Anno  M.  D.  XCIII,  auf  Pergament,  4»,  20  Blätter,  20  cm.  hoch,  14  cm.
.  Bibliothek  der  Gesellsch.  f.  Gesch.  u.  Alterth.  Die  Orthographie  des  Druckes
"'cht  abgeändert  worden.  Abg.  Rig.  Stadtbl.  1888,  S.  01—94;  99“»«S;  «06  in.
Arend  Buchholtz,  Geschichte  der  Buckdruckerkunst  in  Riga,  Riga,  Müllersche
^"chdruckerei,  1890,  S.  260,  Nr.  18  und  Sonntag,  Notizen  zur  älteren  Geschichte
g  ^  ^®chzeiten  in  Riga,  Sendungen  d.  kurlánd.  Gesellschaft  für  Lit.  u.  Kunst,  i.  Bd.,
^3—26.

Zum  dritten  das  zu  eines  unberüchtigten  vornehmen
’^•'Sers  oder  Gesellen  Hochzeit  nicht  mehr  aufif  der  grossen  Gilde-^‘üben
  als  siebentzigk  und  auff  der  kleinen  sechtzigk  Manspersonen,
'Worunter  die  Herrn  des  Raths,  Ministerii,  Elterleute  und  Eltisten
alle  frembde  Geste,  so  wol  die  anrichter,  (derer  auff  der
^•^össen  Stube  sechse,  auff  der  kleinen  aber  weiniger  sein  mügen,)  '
dan  auch  die  Gifftendreger  mit  eingerechnet,  vorgeschriebener
^^sen  geladen  werden  sollen  bei  peen  20  marck  unnd  sechs
^*'ck  vor  ein  jede  Person,  so  diesem  zuwidern  gefurdert  oder
^^setzet  wirdt.

^^Gs  Sol  in  des  Breutgams  oder  Braut  Vater  und  Mutter  guttem
^^^allen  stehen,  aus  den  Herrn  des  Raths,  Ministerii,  Elterleuten
Eltisten  sowol  zum  Kirchgänge  als  der  Hochzeit  zubitten,  weme
auch  so  viel  oder  weinig  sie  wollen.
Zum  Siebenden  sollen  alle  Ehrbare  Erawen  und  Jungzu
  ihrer  Hochzeit  und  Kirchgangk  nicht  mehr  alsz  dreissigk
b  raw  en  und  jungfrawen  zusamen  gerechnet,  auch  die  acht
q  mit  eingeschlossen,  auff  der  kleinen  (jildestuben  aber  vier
d  zwantzigk  par  mit  den  negsten,  bitten  lassen  bey  peen  zehen
Und  drey  marck  vor  eine  jede  Person,  so  darüber  beschlagen.
'j.  Auff  der  kleinen  Gildestuben  sal  der  Braut  und  Herrn
und  dan  von  oben  herab  bisz  an  die  Spielbanck  vor  die
L  (be  Frawen  und  Jungkfrawen  aber  von  der  Kellerthuer  an
U  ^  (be  Braut  Cammerthuer,  angerichtet  und  alle  andere  1  afeln
bencke  abgethan  und  ausserhalb  diesen  specificirten  Tischen
/^^eben  auff  keiner  (iildestuben  jemanden,  er  sey,  wer  er  auch
str  besonders  angerichtet  oder  gespeiset  werden  bey  voriger

1

der  Vorlage  sland  dieser  Satz  schon  in  Klammern.

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