Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Anhang. 
durch Zwang angebracht und u(gedrungen werde, so sol 
hinfüro keiner zur Ambtseischung gelassen werden, ehe und 
bevor er bey e. e, Ambtgericht gebührlich sich angegeben 
und also von demselben in diesen allen besonders und 
ernstlich geschützet werden. 
7) So sollen auch diese reducirte Kosten durchgehends m allen 
Ämbtern, derer Kosten dies Quantum vorhin überstiegen, 
krafFt dieses eingetühret seyn. Das Ambt der (loldschmiede, 
Halbier und Fleischer, in welchen wegen gewiszen erheblichen 
Ursachen blosz die lezte 12 Rthal., die bey Gewinnung der 
MeisterschaiFt erleget werden, auF 24 geseyet werden, alle* 
auszbescheiden. . 
8) Solte auch in einem oder andern Ambte diese Kosten sovvo 
zusammen als besonders bereits vorhin geringer, alsz oben 
eingeFühret, gewesen seyn, so werden dieselbe gleiche 
(Gestalt hiemit aufs Neue bestetiget und im Geringsten hie 
durch nicht verhöhet. 
9) Dessen erbiet sich hinwiederumb e. e. Ralit, dasz diejemg 
Ämbter und Wercke, die keine gewisse bestetigte Schrägen 
haben und mit groszen Kosten und Schaden auch mit kein 
geringen Verkleinerung dieser Stadt und hiesiger Obrigh ^ 
mit fremden benachbarten Städten die Amtsgerechtigk 
gehalten, in Fremden auszländischen ZunfFten und Ämbt 
sich einschreiben auch wol strafFen lassen etc., hierin För 
liehst geFuget und denen angezogenen Städten gleich 1^^ 
billigen und in Deutschland gewöhnlichen Schrägen 
sehen werden. 
10) So sollen auch keine weitleuFfige Formale Processen iu 
Ämbtern zu Verspillerung dero Mitteln ins KünfFtig 
zugelassen, sondern dieselbe in dero Zwisten, 
Wett- und KauFmanssachen, summarie gehöret und gefi«- 
werden. 
D. Entwurf einer Rathsverordnung, betreffend die Erlang""^ 
des Meisterrechts, (zwischen 1642—83?). ^ 
Stadt-Arch. in Kipa (Äusseres Arch. d. Raths), Convolut ///, /J. 
Reformation der rip. Handwerks-Zünfte betr. 1642 1083, auf 2 Bopen k Jl n 
Nachdem e. edel hochw. Raht dasz viel Handwercksgt^si^ 
wegen der groszen Beschwer und heimlichen AufFlags,
	        
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