14
Jahr
Männer
Frauen
1912
Cts.
40,0
Cts. 29,1
1913
40,1
„ 28,9
1914
»
42,5
„ 31,6
1915
43,1
„ 32,2
1916
47,7
„ 32,9
1917
„
60,8
„ 45,0
1918
„
75,6
„ 52,7
1919 Juni
”
106,5
„ 81,7
Ab 1. Oktober
1917
wurden
folgende Maximal-
stundenlöhne festgesetzt:
für ungelernte bezw. angelernte Frauen Fr. 0,48
» „ Männer „ 0,70
gelernte Arbeiter „ 0,90
In besonderer Weise suchte die Betriebsleitung da
neben dem Ernste der Zeit Rechnung zu tragen durch
Gewährung von regelmäßigen, außerordentlichen Teue
rungszulagen, die zu den obigen Normal- bezw. Ma
ximalstundenlöhnen hinzuzurechnen sind. Nachdem man
mit 7 Cts. Teuerungszulage per Arbeitsstunde den An
fang gemacht, wurde dieselbe von Mitte Juni 1917 hin
weg auf 10 Cts. erhöht; ab 1. Oktober 1917 wurde der
Teuerungszuschlag auf 15 Cts. angeseßt; vom 3. Mai
1918 an auf 18 Cts. für die Verheirateten und 17 Cts.
für die Ledigen, und vom 22. Juli 1918 an bis 1. Mai
1919 wurde eine einheitliche Teuerungszulage von
20 Cts. per Arbeitsstunde für alle Arbeiter und Ar
beiterinnen gewährt und außerdem Fr. 4. — per Zahltag
(alle 14 Tage) für jedes noch schulpflichtige Kind. Um
welche Beträge es sich bei diesen Teuerungszulagen
handelte, erhellt am besten aus den nachstehenden
Ziffern: