Full text: Die Entwicklung der Tobler-Unternehmung und ihrer Arbeiter-Fürsorge und Wohlfahrtseinrichtungen

14 
Jahr 
Männer 
Frauen 
1912 
Cts. 
40,0 
Cts. 29,1 
1913 
40,1 
„ 28,9 
1914 
» 
42,5 
„ 31,6 
1915 
43,1 
„ 32,2 
1916 
47,7 
„ 32,9 
1917 
„ 
60,8 
„ 45,0 
1918 
„ 
75,6 
„ 52,7 
1919 Juni 
” 
106,5 
„ 81,7 
Ab 1. Oktober 
1917 
wurden 
folgende Maximal- 
stundenlöhne festgesetzt: 
für ungelernte bezw. angelernte Frauen Fr. 0,48 
» „ Männer „ 0,70 
gelernte Arbeiter „ 0,90 
In besonderer Weise suchte die Betriebsleitung da 
neben dem Ernste der Zeit Rechnung zu tragen durch 
Gewährung von regelmäßigen, außerordentlichen Teue 
rungszulagen, die zu den obigen Normal- bezw. Ma 
ximalstundenlöhnen hinzuzurechnen sind. Nachdem man 
mit 7 Cts. Teuerungszulage per Arbeitsstunde den An 
fang gemacht, wurde dieselbe von Mitte Juni 1917 hin 
weg auf 10 Cts. erhöht; ab 1. Oktober 1917 wurde der 
Teuerungszuschlag auf 15 Cts. angeseßt; vom 3. Mai 
1918 an auf 18 Cts. für die Verheirateten und 17 Cts. 
für die Ledigen, und vom 22. Juli 1918 an bis 1. Mai 
1919 wurde eine einheitliche Teuerungszulage von 
20 Cts. per Arbeitsstunde für alle Arbeiter und Ar 
beiterinnen gewährt und außerdem Fr. 4. — per Zahltag 
(alle 14 Tage) für jedes noch schulpflichtige Kind. Um 
welche Beträge es sich bei diesen Teuerungszulagen 
handelte, erhellt am besten aus den nachstehenden 
Ziffern:
	        
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